Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Salvia Gebäudetechnik West GmbH

Auftragswert

€810k

Zuschlag am

11. Mai 2026

TED·420698-2026

Sanitärinstallationsarbeiten für den Neubau der Feuer- und Rettungswache Borken

Nordrhein-Westfalen
Borken, Germany·Veröffentlicht 18. Juni 2026
BauleistungenGebäudetechnikÖffentliche VerwaltungBauwesenSanitaerinstallationOeffentliche VerwaltungBauleistungenFeuerwehrRettungswache
Auftragswert
~€300k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Borken schreibt die Sanitärinstallationsarbeiten für den Neubau einer neuen Feuer- und Rettungswache aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für die technische Gebäudeausrüstung im Bereich Sanitär. Das Projekt wird im offenen Verfahren vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Neubau Feuer- und Rettungswache Borken, - Sanitärinstallationsarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Borken plant den Neubau einer Feuer- und Rettungswache und sucht hierfür einen Fachbetrieb für die Sanitärinstallationen. Diese Arbeiten umfassen die gesamte wassertechnische Ausstattung des neuen Gebäudes, wie etwa Leitungsverlegungen, Sanitärkeramik und Anschlussarbeiten. Da es sich um ein öffentliches Gebäude handelt, müssen Bieter die entsprechenden fachlichen Qualifikationen für öffentliche Bauvorhaben nachweisen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über den Preis als einziges Zuschlagskriterium.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Neubau der Feuer- und Rettungswache, Sanitärinstallationsarbeiten

Neubau Feuer- und Rettungswache Borken, - Sanitärinstallationsarbeiten

CPV 45332400
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 11. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Salvia Gebäudetechnik West GmbH · €810k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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