TED·418173-2026·Schließt in 23 Tagen

Neubau der B14: Straßenbau und Tunnelkette (Bauabschnitte 1.2 und 2.1)

Baden-Württemberg
Göppingen, Germany·Veröffentlicht 18. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturStrassenbauTunnelbauInfrastrukturprojektOeffentliche AuftraggeberTiefbau
Auftragswert
~€115M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
26. Aug. 2026
23 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Regierungspräsidium Stuttgart schreibt den Neubau der B14 zwischen Nellmersbach und Backnang aus. Der Auftrag umfasst die Bauabschnitte 1.2 und 2.1, die insbesondere umfangreiche Tunnelbau- und Straßenbauarbeiten beinhalten. Das Projekt wird im offenen Verfahren vergeben und ist als ein Los ausgeschrieben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

BA 1.2 und 2.1 - Straßenbau und Tunnelkette

VergabeHero-Einschätzung

Das Regierungspräsidium Stuttgart plant den Ausbau der Bundesstraße B14 zwischen Nellmersbach und Backnang. Im Rahmen dieses Projekts werden die Bauabschnitte 1.2 und 2.1 realisiert, die den Bau einer Tunnelkette sowie die zugehörigen Straßenbauarbeiten umfassen. Da es sich um ein komplexes Infrastrukturprojekt handelt, ist eine hohe technische Expertise im Tunnelbau erforderlich. Der Auftrag wird als ein Gesamtlos vergeben, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000B14 Neubau BA 1.2 und 2.1 - Tunnelkette

Tunnelbau und Straßenbau im Zuge des Neubaus der B14 zwischen Nellmersbach und Backnang/West für die Bauabschnitte BA 1.2 und BA 2.1

CPV 45223000Frist 26. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis ist alleiniges Zuschlagskriterium

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero