TED·413431-2026

Technische Außenanlagen für das Betriebsgebäude der Zentralen Kläranlage Chemnitz

Sachsen
Chemnitz, Germany·Veröffentlicht 16. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungEntsorgungswirtschaftErdarbeitenTiefbauKlaeranlageOeffentliche AusschreibungBauleistungenInfrastruktur
Auftragswert
~€350k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
29. Juni 2026
-35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz schreibt Erdarbeiten und die Verlegung unterirdischer Medien für den Neubau eines Betriebsgebäudes mit Fahrzeughalle aus. Der Auftrag umfasst unter anderem rund 6.423 m³ an Erdbewegungen im Außenbereich. Die Vergabe erfolgt als Einzelauftrag nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Oberflächen und Erdarbeiten / Verlegung unterirdische Medien

VergabeHero-Einschätzung

Der Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz plant den Neubau eines Betriebsgebäudes inklusive Fahrzeughalle auf dem Gelände der Zentralen Kläranlage. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden Unternehmen für die technischen Außenanlagen gesucht, konkret für Erdarbeiten und die Verlegung von unterirdischen Versorgungsleitungen. Der Umfang umfasst unter anderem etwa 6.423 Kubikmeter an Aushubarbeiten für Gräben und Baugruben. Der Zuschlag wird ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises vergeben, wobei die Eignung der Bieter gemäß den geltenden Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen geprüft wird.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU
  • Nachforderung von Unterlagen gemäß § 16a VOB/A EU

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Die folgenden Ausschlussgründe erfolgen gemäß § 6e VOB/A EU. Unterlagen werden gem. § 16a VOB/A - EU nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Neubau Betriebsgebäude mit Fahrzeughalle, ZKA Chemnitz - Technische Außenanlagen

Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt sich um Oberflächen und Erdarbeiten inkl. der Verlegung unterirdische Medien im Außenbereich des Neubaus des Betriebsgebäudes (inkl. Fahrzeughalle) auf der Zentralen Kläranlage Chemnitz. Das Grundstück für die Errichtung des Gebäudes befindet sich 09114 Chemnitz, Heinersdorfer Straße 42 auf der Gemarkung Heinersdorf. Bei den folgenden Angaben handelt es sich um einen grobe Wiedergabe des Leistungsinhaltes: - 6.423,5 m³ Rohgraben-, Schacht- und Baugrubenaushub einschl. Verfüllung - 120 m Bordsteine aus Beton abbrechen, entsorgen und neu einbauen - 851 m² Asphaltbefestigung abbrechen, entsorgen und neu einbauen - 558 m³ Trag- und Frostschutzschichten abbrechen, entsorgen und neu einbauen - 244 m² Oberboden abtragen, teilweise entsorgen und wieder einbauen - 804 m² Rasenansaat - 94 m² Betonpflaster abbrechen, entsorgen und neu einbauen - 195 m Sicherung vorhandener Leitungen - 1.083 m Abwasserkanal für aus PVC-U in verschiedenen Dimensionen, einschl. Abzweige und Formstücke - 4 St Anschluss an bestehende Kanäle - 28 St Abwasserschächte aus Beton - 1 St Regenwasserhebeanlage - 25 m PE 100 Druckrohr - 1 St Schmutzwasserhebeanlage - 1 St Mineralölabscheider, Nenngröße 6, mit Probenahmeschacht - 1 St Regenrückhaltung 10,4 x 6,4 x 1,7 m, Material: PP, einschl. Zubehör - 9 St Kabelschacht aus Beton 0,8x0,8 bis 2,0x1,0 m - 432 m Leerrohrtrasse Elektro, DN 160 - 70 m Betriebswasserleitung PE100 - 1 St Überflurhydrant PN16 - 140 m Trinkwasserleitung PE 100 - 414 Heizleitung erdverlegt, verschiedene Dimensionen

CPV 45231000Frist 29. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag, einziges Zuschlagskriterium ist der angebotene Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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