Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Ritter und Deeg Ingenieurtiefbau GmbH & Co. KG

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

3. Aug. 2026

TED·539362-2026

Neubau Außenanlagen Sporthalle Steinheim am Albuch

Baden-Württemberg
Steinheim, Germany·Veröffentlicht 4. Aug. 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungMetallbauFassadenbauOeffentliche AusschreibungBauleistungenFensterbau
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Steinheim am Albuch schreibt die Außenanlagen für den Neubau einer Sporthalle aus. Der Auftrag umfasst insbesondere die Lieferung und Montage von Holz-Aluminium-Fensterelementen, Sonnenschutzanlagen, Aluminiumblechverkleidungen sowie Außentüren. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einem einzigen Los.

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Aussenanlagen

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeindeverwaltung Steinheim am Albuch sucht einen Auftragnehmer für die Gestaltung und Ausstattung der Außenbereiche einer neuen Sporthalle. Der Auftrag umfasst spezifische Metallbauarbeiten, darunter großflächige Holz-Aluminium-Fenster, vertikale Markisen als Sonnenschutz, Fassadenverkleidungen aus Aluminiumblech sowie die Installation von sieben Außentürelementen. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Fachbetriebe direkt auf diesen Auftrag bewerben. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Neubau Sporthalle Steinheim am Albuch - Aussenanlagen

510 qm Holz-Aluminium-Rahmenfenster 510 qm Sonnenschutz als Senkrecht-Markise 60 qm Aluminiumblechverkleidung 7 St. Aluminiumaußentürelemente

CPV 45112700
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Ritter und Deeg Ingenieurtiefbau GmbH & Co. KG

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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