Neuaufstellung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan

Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg schreibt die Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplans sowie des zugehörigen Landschaftsplans aus. Ziel ist die Anpassung der städtebaulichen Entwicklung an aktuelle ökologische, wirtschaftliche und soziale Anforderungen. Der Auftrag umfasst Planungsleistungen gemäß HOAI und hat einen geschätzten Wert von 280.000 EUR.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Flächenplanung nach § 18 HOAI, Landschaftsplanung nach § 23 HOAI
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg plant eine umfassende Neugestaltung ihrer Flächennutzung, um den aktuellen Anforderungen an Wohnraum, Gewerbe, Klimaschutz und Mobilität gerecht zu werden. Hierfür werden externe Planungsbüros gesucht, die sowohl den Flächennutzungsplan als auch den Landschaftsplan erstellen. Die Leistungen orientieren sich an den Honorarordnungen für Architekten und Ingenieure (HOAI), wobei der Fokus stark auf einer hohen fachlichen Qualität liegt. Das Projekt ist als ein zusammenhängender Auftrag konzipiert und soll die zukünftige städtebauliche Entwicklung der Gemeinde maßgeblich steuern.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Vorgaben gemäß HOAI § 18 und § 23
- Vollständigkeit der Teilnahmeanträge und Angebote
- Nachweis der fachlichen Eignung für städtebauliche Planungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahres Unvollständige Teilnahmeanträge und Angebote werden grundsätzlich vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Auf eine derartige Nachforderung dürfen die Bieter nicht vertrauen.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Gemeinde Henstedt-Ulzburg beabsichtigt, den bestehenden Flächennutzungsplan neu aufzustellen, um die städtebauliche Entwicklung an aktuelle gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Anforderungen anzupassen. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan bildet die heutigen Entwicklungsziele und Rahmenbedingungen nur noch eingeschränkt ab. Insbesondere veränderte Anforderungen an Wohnraum, Gewerbeflächen, Mobilität, Klimaschutz, Freiraumentwicklung sowie die technische und soziale Infrastruktur machen eine grundlegende Überarbeitung erforderlich. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans soll eine langfristige und nachhaltige räumliche Entwicklungsstrategie für das gesamte Gemeindegebiet geschaffen werden. Ziel ist es, die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum in Einklang zu bringen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Dabei sollen insbesondere: • zukünftige Wohnbau- und Gewerbeflächen bedarfsgerecht dargestellt, • Freiraum- und Grünstrukturen gesichert und weiterentwickelt, • Belange des Klima- und Umweltschutzes berücksichtigt, • Möglichkeiten der Innenentwicklung und Nachverdichtung geprüft, • Verkehrs- und Mobilitätskonzepte integriert sowie • Anforderungen an soziale und technische Infrastruktur berücksichtigt werden. Die Neuaufstellung erfolgt auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung übergeordneter Planungen und beinhaltet ebenfalls die Neuaufstellung des gemeindlichen Landschaftsplans. Der Landschaftsplan umfasst die fachliche Erfassung, Bewertung und planerische Entwicklung von Natur und Landschaft im Gemeindegebiet. Sie dient als ökologische Fachplanung und bildet eine wichtige Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. 2020 wurde bereits eine Bestandsaufnahme für den Landschaftsplan durchgeführt. Diese gilt es zu aktualisieren und das Verfahren fortzusetzen. Parallel werden die Ergebnisse fachlicher Untersuchungen und Gutachten in den Planungsprozess einbezogen. Das im Jahr 2023 aufgestellte integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (IGEK) definiert die für die Gemeinde wichtigen Handlungsfelder und zeigt bereits Entwicklungsperspektiven in der Fläche auf. Alle bisherigen Flächennutzungsplanänderungen (insg. 22) und teilweise Änderungen durch Bebauungspläne sind zu berücksichtigen. Weiterführende Informationen können unter dem nachfolgenden Link aufgerufen werden: https://www.henstedt-ulzburg.sitzung-online.de/bi/filelist.asp?id=1&folder=Bauleitplanung/ . Im Rahmen des Verfahrens werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt. Hierdurch soll eine transparente Planung gewährleistet und die Möglichkeit eröffnet werden, Anregungen und Hinweise in den Planungsprozess einzubringen. Der Flächennutzungsplan umfasste eine Fläche von ca. 4.000 ha. Es werden Landschaftsarchitekt/-innen und Stadtplaner/-innen aufgefordert, sich auf diese Leistungen zu bewerben. Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein. In Phase 2 werden die eingegangenen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121015763 eingestellt.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality75%
Die Qualitätskriterien sowie die Bewertungsmethodik werden im Formblatt „II-6-2 Zuschlagskriterien und Wertung“ beschrieben.
- price25%
Die Bewertungsmethodik wird im Formblatt „II-6-2 Zuschlagskriterien und Wertung“ beschrieben.
Zeitplan
- 10. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung