Netzwerkkomponenten für die Core-Ebene einschließlich Installation und Wartung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.07.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
25.06.2025
CPV-Codes
Netzwerke (32400000)
Bekanntmachungsnummer
411272-2025
Verfahrensnummer
ace06acb-252b-4ddc-ad9e-e7654f47c1f1

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beschafft Netzwerkkomponenten für die Core-Ebene, insbesondere IP-Komponenten (Internet-Protokoll) der Produktfamilie Nokia beziehungsweise Alcatel-Lucent 7750 SR sowie angrenzende Komponenten. Der Auftrag umfasst die Lieferung, Installation und Konfiguration sowie Hardwareinstandhaltung und Telefonservice. Die Rahmenvereinbarung läuft 60 Monate ab Zuschlag und betrifft die Region Berlin; Angebote müssen bis zum 28. Juli 2025 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Netzwerkkomponenten der Core-Ebene über eine Laufzeit von 60 Monaten ab Zuschlagsdatum zur Lieferung von IP-Komponenten aus der Produktfamilie Nokia /Alcatel-Lucent 7750 SR sowie angrenzender Komponenten inkl. Installation und Konfiguration. Weiterhin soll ein Vertrag zur Hardwareinstandhaltung und Telefonservice abgeschlossen werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Netzwerkkomponenten Core-Ebene

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Netzwerkkomponenten der Core-Ebene über eine Laufzeit von 60 Monaten ab Zuschlagsdatum zur Lieferung von IPKomponenten aus der Produktfamilie Nokia /Alcatel-Lucent 7750 SR sowie angrenzender Komponenten inkl. Installation und Konfiguration. Weiterhin soll ein Vertrag zur Hardwareinstandhaltung und Telefonservice abgeschlossen werden. Die Schätzmengen der Rahmenvereinbarung entsprechen den im Preisblatt/Leistungsverzeichnis genannten Mengen. Sie wurden vom AG im Rahmen einer Bedarfsschätzung ermittelt. Sie spiegeln demnach den voraussichtlichen Bedarf und die voraussichtliche Abnahmemenge wider. Der AN hat keinen Anspruch auf Abnahme dieser Zahlen während der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Sie dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für die Erstellung des Angebotes. Die Höchstmenge der aus der Rahmenvereinbarung abrufbaren Menge entspricht den genannten Mengen plus 10 %.

    Frist: 28.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens / Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-mail und Telefonnummer 2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. 3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 / 2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022 / 576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833 / 2014' zur Verfügung. 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe / BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag / Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe / BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe / BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe / BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag / Angebot einreichen. BewGe / BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe / BieGe bzw. der Vertreter der BewGe / BieGe haben / hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe / BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5) Der Bewerber / Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber / Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag / Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten / Nachunternehmers" zur Verfügung. 6) Lieferantenselbstauskunft zur Informationssicherheit: Die Selbstauskunft ist zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. 7) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages / Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Netzwerkkomponenten Core-Ebene

Für die Bewertung des Angebotspreises der Wertungsmatrix gilt folgender Bewertungsalgorithmus: Das preisniedrigste Angebot erhält 100 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Punktzahl Bieter XY = Niedrigstpreis x 100 Punkte /Preis Bieter XY
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens / Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-mail und Telefonnummer 2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. 3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 / 2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022 / 576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833 / 2014' zur Verfügung. 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe / BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag / Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe / BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe / BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe / BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag / Angebot einreichen. BewGe / BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe / BieGe bzw. der Vertreter der BewGe / BieGe haben / hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe / BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5) Der Bewerber / Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber / Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag / Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten / Nachunternehmers" zur Verfügung. 6) Lieferantenselbstauskunft zur Informationssicherheit: Die Selbstauskunft ist zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. 7) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages / Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.

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1 Eintrag
  1. 30.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 637723-2025

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