Herstellung einer Flutberme mit Verwallung an der Bode
Was wird ausgeschrieben
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vergibt Bauleistungen für die Herstellung einer Flutberme im Abschnitt der Bode zwischen Witwenstraße und Bode-km 60,600. Die Flutberme wird am rechten Ufer mit einer Breite von ca. 7,0 m und einer Gesamtlänge von ca. 807 m angelegt. Die Maßnahme umfasst Erdarbeiten, den Bau einer Winkelstützmauer aus Betonfertigteilen, eine Zufahrt sowie einen Betriebs- und Unterhaltungsweg. Eine temporäre Grundwasserabsenkung kann erforderlich werden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Im Abschnitt der Bode zwischen der Witwenstraße (Fluss-km 61,350) und Bode-km 60,600 wird eine Profilaufweitung des Gewässers hergestellt. Hierzu wird am rechten Ufer eine ca. 7,0 m breite Flutberme mit einer Gesamtlänge von ca. 807 m angelegt. Die Maßnahme dient der hydraulischen Verbesserung des Abflussquerschnitts sowie der Herstellung eines betrieblichen Unterhaltungsweges entlang der Gewässerstrecke. Im Zuge der Arbeiten erfolgen Erdarbeiten zur Herstellung der Flutberme einschließlich Abtrag und Wiedereinbau von Bodenmaterial. Weiterhin werden eine Zufahrt im Bereich der Witwenstraße sowie eine Winkelstützmauer aus Betonfertigteilen errichtet. Ergänzend wird ein Betriebs- und Unterhaltungsweg hergestellt. Für die Bauausführung kann im Bereich der Stützmauer eine temporäre Grundwasserabsenkung erforderlich werden.
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) lässt an der Bode bei Krottorf eine Flutberme bauen — das ist ein flacher Uferstreifen, der bei Hochwasser zusätzlichen Abflussraum schafft und so das Hochwasserrisiko reduziert. Das Bauvorhaben erstreckt sich über etwa 807 Meter Flusslänge und umfasst Erdarbeiten, den Bau einer Stützmauer aus Betonfertigteilen, eine Zufahrt sowie einen Unterhaltungsweg für den späteren Betrieb. Da im Bereich der Stützmauer das Grundwasser angeschnitten werden könnte, ist eine temporäre Grundwasserabsenkung einplanbar. Die Arbeiten dienen der hydraulischen Verbesserung des Flussabschnitts und sind Teil des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Bieter müssen Eignungsnachweise gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie eine Erklärung zu den EU-Sanktionsregelungen vorlegen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eignungsnachweis gemäß § 123 GWB (Eigenerklärung)
- Eignungsnachweis gemäß § 124 GWB (Eigenerklärung)
- Erklärung zu EU-Sanktionspaket (Russland-Ukraine-Krieg)
- Nachweis vergleichbarer Referenzen im Wasserbau oder Tiefbau
- Fähigkeit zur temporären Grundwasserabsenkung
- Baugenehmigungen und Nachweis der Fachkunde
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
gem. §123 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung gem. §124 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung Neben den Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB gelten ggf. weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen zu finden sind. Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: + Der erfolgreiche Bieter (und BieGe und NUN) muss erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine vorliegen / Angabe mittels Eigenerklärung Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Fehlende Erklärungen oder Nachweise gemäß Ziffer 3.1 (siehe auch C) des Formblattes 211EU - Angebotsaufforderung Bau-EU werden durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen und Nachweise, außer: Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis, Bieterangabenverzeichnis / Bieterangaben und das Konzept zur Ermittlung der Leistungspunkte gemäß Anlage Zuschlagskriterien. Diese werden NICHT nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotIm Abschnitt der Bode zwischen der Witwenstraße (Fluss-km 61,350) und Bode-km 60,600 wird eine Profilaufweitung des Gewässers hergestellt. Hierzu wird am rechten Ufer eine ca. 7,0 m breite Flutberme mit einer Gesamtlänge von ca. 807 m angelegt. Die Maßnahme dient der hydraulischen Verbesserung des Abflussquerschnitts sowie der Herstellung eines betrieblichen Unterhaltungsweges entlang der Gewässerstrecke. Im Zuge der Arbeiten erfolgen Erdarbeiten zur Herstellung der Flutberme einschließlich Abtrag und Wiedereinbau von Bodenmaterial. Weiterhin werden eine Zufahrt im Bereich der Witwenstraße sowie eine Winkelstützmauer aus Betonfertigteilen errichtet. Ergänzend wird ein Betriebs- und Unterhaltungsweg hergestellt. Für die Bauausführung kann im Bereich der Stützmauer eine temporäre Grundwasserabsenkung erforderlich werden. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: • Herstellung einer Flutberme zur Profilaufweitung der Bode zwischen Flusskm 61,350 und km 60,600 mit einer Breite von ca. 7 m und einer Länge von ca. 807 m. • Herstellung einer Verwallung zwischen Flusskm 61,275 und 60,850 • Durchführung der erforderlichen Erdarbeiten einschließlich Abtrag von ca. 6.500 m³ Boden und Wiedereinbau bzw. Wiederverwertung von ca. 2.500 m³ eeignetem Erdmaterial. • Herstellung einer Baustraße mit einer Fläche von ca. 18.300 m² zur Baustellenerschließung. • Herstellung eines Betriebs- und Unterhaltungsweges mit einer Fläche von ca. 12.800 m². • Herstellung einer Zufahrt zur Flutberme im Bereich der Witwenstraße. • Errichtung einer Winkelstützmauer aus Betonfertigteilen mit einer Länge von ca. 85 m. • Durchführung einer temporären Grundwasserabsenkung im Bereich der Winkelstützmauer, soweit für die Bauausführung erforderlich. • Entnahme und fachgerechte Entsorgung der im Baufeld vorhandenen Stubben im Zusammenhang mit den Erdarbeiten (Fällarbeiten bereits erfolgt).
Zeitplan
- 20. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung