TED·289155-2026

Nachsorgeleistungen Sonderabfalldeponie Rondeshagen

Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen mbHGroß Weeden, GermanyVeröffentlicht 28. Apr. 2026
Auftragswert
~€1.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
13. Mai 2026
-16 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen mbH vergibt Dienstleistungen für die Nachsorge einer Sonderabfalldeponie in Rondeshagen (Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein). Der Auftrag umfasst operative, organisatorische, verwaltungstechnische, kaufmännische und umweltrelevante Aufgaben gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Deponieverordnung (DepV). Die Laufzeit beträgt 2 Jahre (730 Tage). Geschäftsführung und Geschäftsstelle sind ausgenommen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Auftraggeber schreibt Dienstleistungen im Rahmen der kontinuierlichen und umfassenden Wahrnehmung der Nachsorgepflichten einer Sonderabfalldeponie im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers aus.

VergabeHero-Einschätzung

Die Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen mbH (GBS) in Groß Weeden vergibt Dienstleistungen für die Nachsorge ihrer Sonderabfalldeponie in Rondeshagen im Kreis Herzogtum Lauenburg. Bei der Nachsorge einer Sonderabfalldeponie handelt es sich um langfristige Pflichten zur Überwachung und Kontrolle nach Schließung einer Deponie — dazu gehören beispielsweise Grundwassermonitoring, Emissionskontrollen, Wartung von Abdichtungssystemen und die Erfüllung behördlicher Berichtspflichten. Der Auftrag läuft über 2 Jahre und umfasst operative, verwaltungstechnische und kaufmännische Aufgaben gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz und Deponieverordnung, jedoch nicht die Geschäftsführung. Bieter müssen umfangreiche Nachweise zur Unternehmensintegrität vorlegen (Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach GWB, EU-Sanktionsverordnung, Steuer- und Sozialversicherungspflichten).

Environmental ServicesWaste ManagementProfessional ServicesWaste ManagementEnvironmental ServicesGovernmentWaste ManagementEnvironmental ServicesDecommissioningPublic Sector ServicesHazardous WasteLandfill AftercareCompliance
Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Eigenerklärung zur EU-Sanktionsverordnung (EU) 2022/576
  • Nachweis der Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten
  • Nachweis umweltrechtlicher Compliance bei früheren Aufträgen
  • Nachweis arbeitsrechtlicher Compliance
  • Keine Insolvenzverfahren oder Liquidation
  • Keine schweren Verfehlungen oder Wettbewerbsverstöße

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit. wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen mbH: Vergabe von Dienstleistungen auf der Sonderabfalldeponie Rondeshagen

Die zu erbringenden Leistungen umfassen Aufgaben aus dem operativen, organisatorischen, verwaltungstechnischen, kaufmännischen sowie umweltrelevanten Bereich, die im Rahmen der Nachsorge gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Deponieverordnung (DepV) und weiteren einschlägigen Vorschriften erforderlich sind. Davon umfasst ist nicht die Geschäftsführung und die Geschäftsstelle. Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

CPV 90530000, 90531000, 90500000, 90710000730 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link