Nachmittagsbetreuung mit Mittagessen für 30 Grundschulkinder
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Wilhelmshaven vergibt die Übermittags- und Nachmittagsbetreuung für 30 Kinder an der Grundschule Rheinstraße. Der Auftrag umfasst Hausaufgabenbetreuung, Lernförderung, Sprachförderung sowie die Bereitstellung von Mittagessen. Zudem ist der Anbieter verpflichtet, Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) einzuwerben. Der Vertrag läuft vom 01.10.2024 bis zum 01.07.2026, also über knapp zwei Schuljahre.
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Übermittags-/ Nachmittagsbetreuung mit Mittagessen für 30 Kinder an der Grundschule Rheinstraße, Rheinstraße 73, 26382 Wilhelmshaven. Die Betreuung beinhaltet Hausaufgabenbetreuung, Lernförderung und Sprachförderung, Einwerben von BuT-Mitteln. Vertragszeitraum: 01.10.2024 bis 01.07.2026
Die Stadt Wilhelmshaven sucht einen Anbieter für die Nachmittagsbetreuung von 30 Kindern an der Grundschule Rheinstraße. Die Betreuung findet montags bis donnerstags von 12.45 bis 16.00 Uhr statt und umfasst neben der Beaufsichtigung auch ein Mittagessen, Hausaufgabenhilfe sowie Lern- und Sprachförderung. Der Dienstleister muss zusätzlich Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für bedürftige Familien einwerben. Der Vertrag erstreckt sich über knapp zwei Schuljahre bis Juli 2026. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: FB 30 Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erfahrung in der Betreuung von Grundschulkindern
- Fähigkeit zur Lern- und Sprachförderung
- Erfahrung mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
- Geeignetes Personal für die Nachmittagsbetreuung
- Bereitstellung von Mittagessen
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotSchüler*innen aller vier Jahrgangsstufen der Grundschule Rheinstraße. Die Übermittagsbetreuung und die Hausaufgabenbetreuung soll für 30 Schüler*innen angeboten werden. Das Angebot soll montags bis donnerstags (ausgenommen schulfreie Tage) mindestens von 12.45 bis 16.00 Uhr stattfinden. Die Schulleitung benennt eine/n schulische/n Ansprechpartner*in für die Mitarbeiter*innen des Anbieters. Die Schule stellt geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung. Der Anbieter ist verpflichtet, die Betreuung der Kinder durch die notwendige Ausstattung mit sozialpädagogischem Fachpersonal sicherzustellen. Der Anbieter setzt persönlich und fachlich geeignete Mitarbeiter*innen ein, welche über pädagogische Erfahrung in der Arbeit mit Kindern im Grundschulalter verfügen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price1%
Das günstigste wertbare Angebot erhält den Zuschlag.
Zeitplan
- 27. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert