Breitbandausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell 2.0
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Münsing vergibt einen Dienstleistungsauftrag für den flächendeckenden Gigabitausbau im unterversorgten Teilbereich. Das Projekt wird im Rahmen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 durchgeführt und durch EU-Fördermittel finanziert. Die Vertragslaufzeit beträgt rund 7 Jahre (2555 Tage). Die Vergabe erfolgt auf Grundlage des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, bei dem die Wirtschaftlichkeitslücke über einen Betrachtungszeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme berechnet wird.
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Ausschreibung Breitband Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Wirtschaftlichkeitslückenmodell 2.0
Die Gemeinde Münsing in Bayern vergibt einen Auftrag für den Breitbandausbau im ländlichen Raum. Konkret geht es um den Aufbau einer flächendeckenden Gigabitinfrastruktur in einem Gebiet, das derzeit noch nicht ausreichend mit schnellem Internet versorgt ist — sogenannte ,weiße Flecken' beim Glasfaserausbau. Der Auftrag wird im Wirtschaftlichkeitslückenmodell 2.0 vergeben, einem Fördermodell, bei dem die Differenz zwischen den Kosten des Netzausbaus und den zu erwartenden Einnahmen durch den Betreiber vom Staat ausgeglichen wird, um das Projekt wirtschaftlich tragfähig zu machen. Die Gemeinde hat dafür Fördermittel erhalten. Die Bieter müssen ihre Wirtschaftlichkeitslücke für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren darstellen. Die Vertragslaufzeit beträgt etwa sieben Jahre. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Gigabit-Rahmenregelung 2.0)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung nach VgV (Vergabeverordnung) nachweisen
- Eigenerklärungen gemäß EU-Standards (EEE) erforderlich
- Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit für Telekommunikationsinfrastruktur
- Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke über mindestens 7 Jahre
- Angebotsabgabe mit Ausbaudauer in Monaten und Servicezeiten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der vorstehende Textpassus ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen: 1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Vgl. ergänzend § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotEin Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- cost80%
Das Angebot hat eine detaillierte und plausible Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke zu enthalten. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala festgelegt. Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Wirtschaftlichkeitslücken erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
- quality10%
Der Bieter hat mit seinem Angebot im Angebotsblatt unter Ziffer 2 die Ausbaudauer bis zur Inbetriebnahme in Monaten anzugeben. Der Bieter mit dem geringsten Ausbauzeitraum erhält die volle Punktzahl. Bei doppelter Ausbauzeit des Bestbieters werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation.
- quality5%
Im Angebotsblatt ist zu kennzeichnen, ob diese zum Einsatz kommen oder ob diese nicht zum Einsatz kommen werden. Für die Angebotswertung wird je nach Angabe des Bieters, die im Angebotsblatt hinterlegte Punktzahl zugrunde gelegt. Der Bieter kann 0 oder die volle Punktzahl, je nach Kennzeichnung im Angebotsblatt erreichen.
- quality5%
Im Angebotsblatt unter "Service" sind die Servicezeiten der telefonischen Störungsannahme für Privatkunden nach Uhrzeiten an zugeben. Für die Angebotswertung werden die Angaben des Bieters in Ziffer 3 des Angebotsblattes zu telefonische Servicebereitschaft Störungsannahme für Privatkunden über eine Woche (Mo.-So.) aufaddiert. Die angegebenen Stunden werden addiert. Der Bieter mit den meisten angebotenen Stunden erhält die volle Punktzahl. Ab der Hälfte der Entstörungsfrist des Bestbieters werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation.
Zeitplan
- 24. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung