Motorradbekleidung für die Polizei: Hosen, Jacken und Eskortejacken

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
341.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Polizei Berlin
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
26.05.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Arbeitsbekleidung (18113000)
  • Schutzkleidung (18143000)
  • Wetterfeste Kleidung (18220000)
  • Polizeiuniformen (35811200)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
357185-2026
Verfahrensnummer
722e9d37-084e-4f66-810c-9deeaa8bfc67

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Polizei Berlin beschafft für polizeiliche Zwecke jeweils 200 Motorradhosen und Motorradjacken in Blau und Gelb sowie 70 weiße Eskortejacken. Zusätzlich besteht eine Option auf jeweils 40 weitere Motorradhosen und Motorradjacken. Der geschätzte Auftragswert beträgt 341.000 Euro; die Lieferung ist für Berlin vorgesehen, und Angebote können bis zum 10. Juli 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Beschaffung Kradhosen und Kradjacken (je 200 Stk. + Option für jeweils 40 Stück) in blau/gelb sowie Eskortejacke (70 Stk.) in weiß für polizeiliche Zwecke

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · PolBln 189_26 Kradbekleidung EU341.000 EUR

    Beschaffung Kradhosen und Kradjacken (je 200 Stk. + Option für jeweils 40 Stück) in blau/gelb sowie Eskortejacke (70 Stk.) in weiß für polizeiliche Zwecke

    Frist: 10.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode angewandt. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet.
50 %
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die technische Bewertung der Angebote und Muster erfolgt in drei Kategorien. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument "Auswertesystematik".
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 25.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 585993-2026

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