Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung und Arbeitsschutzschuhe für das Landeskriminalamt Berlin
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.05.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 230.000 EUR
- Lose
- 5
- Auftraggeber
- Polizei Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 21.05.2026
- CPV-Codes
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- Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör (18100000)
- Berufskleidung (18110000)
- Arbeitsbekleidung (18113000)
- Spezial-Arbeitskleidung (18130000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 348861-2026
- Verfahrensnummer
- 7a07ce8d-1d35-460a-b6a7-84d5cbe06836
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Polizei Berlin, einschließlich des Landeskriminalamts, beschafft im Rahmenvertrag Arbeitsschutzkleidung und Arbeitsschutzschuhe für den täglichen Polizeidienst und einsatznahe Tätigkeiten. Der Umfang umfasst Oberbekleidung, Arbeitshosen, Arbeitsjacken, Bekleidungszubehör sowie Arbeitsschutzschuhe der Kategorie S3 mit ESD-Ausstattung; der geschätzte Auftragswert beträgt 230.000 Euro. Die Leistung wird in Berlin erbracht beziehungsweise für den Dienst in Berlin benötigt, und Angebote können bis zum 29. Mai 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung LKA
Leistungen nach Losen (5)
LOT-0001 · Oberbekleidung
Die Oberbekleidung dient dem täglichen Dienstgebrauch sowie einsatznahen Tätigkeiten und muss den besonderen Anforderungen an Tragekomfort, Haltbarkeit und Funktionalität gerecht werden. Das Los 1 umfasst die folgenden Artikel: T-Shirt, Longsleeve mit Schutznormen, Longsleeve ohne Schutznormen
Frist: 29.05.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Arbeitshosen
Die Arbeitsschutzhosen sind für den täglichen Einsatz im Polizeidienst vorgesehen. Sie müssen für unterschiedliche Einsatzlagen geeignet sein und hohen Anforderungen an Sicherheit, Funktionalität und Tragkomfort genügen. Das Los 2 umfasst die folgenden Artikel: Arbeitshose einfach, Arbeitshose mit Schutznormen, Regenarbeitshose einfach, Regenarbeitshose mit Schutznormen
Frist: 29.05.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Arbeitsjacken
Die Arbeitsschutzjacken sind für den täglichen Einsatz im Polizeidienst vorgesehen. Sie müssen für unterschiedliche Einsatzlagen geeignet sein und hohen Anforderungen an Sicherheit, Funktionalität und Tragkomfort genügen. Das Los 3 umfasst die folgenden Artikel: Leichte Arbeitsjacke einfach, Leichte Arbeitsjacke mit Schutznormen, Fleecejacke, Regenschutzjacke einfach, Regenschutzjacke mit Schutznormen
Frist: 29.05.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Zubehör Arbeitsbekleidung
Das Zubehör ist für den täglichen Einsatz im Polizeidienst vorgesehen. Es muss für unter-schiedliche Einsatzlagen geeignet sein und hohen Anforderungen an Sicherheit, Funktionalität und Tragkomfort genügen. Das Los 4 umfasst die folgenden Artikel: Hosengürtel einfach, Hosengürtel schwerentflammbar, Strickwollmütze, Kappe (Sonnenschutz), Schlauchschal
Frist: 29.05.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Arbeitsschutzschuhe S3
Das Landeskriminalamt Berlin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsschutzschuhen (Form A) der Kategorie S3 mit ESD-Ausstattung, geeignet für den dienstlichen Einsatz, insbesondere für Tätigkeiten in Werkstätten und vergleichbaren Arbeitsbereichen. Die Arbeitsschutzschuhe dienen dem täglichen Dienstgebrauch sowie einsatznahen Tätigkeiten und müssen den besonderen Anforderungen an Tragekomfort, Haltbarkeit und Funktionalität gerecht werden.
Frist: 29.05.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt durch die Bewertung anhand des eingereichten Angebotspreises. Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rahmen einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt angegebenen Nettogesamtpreis je Los. Der Bieter kann maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 400 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält null Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=PPmax ×(2- PA/Pmin)
- 40 %
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Angebote, welche die Qualitätsanforderungen nicht zu mindestens 60 % erfüllen, d.h. nicht mindestens 360 Leistungspunkte erreichen, werden von der Gesamtwertung ausgeschlossen. Weist das Angebotsmuster in nur einem der aufgeführten Bewertungskriterien eine nicht akzeptable Qualität bzw. Ausführung auf, ist es aus fachlicher Sicht nicht gebrauchsfähig und wird unabhängig vom Maß der übrigen Qualitätserfüllung von der Gesamtwertung ausgeschlossen.
- 60 %
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt durch die Bewertung anhand des eingereichten Angebotspreises. Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rahmen einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt angegebenen Nettogesamtpreis je Los. Der Bieter kann maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 400 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält null Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=PPmax ×(2- PA/Pmin)
- 40 %
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Angebote, welche die Qualitätsanforderungen nicht zu mindestens 60 % erfüllen, d.h. nicht mindestens 360 Leistungspunkte erreichen, werden von der Gesamtwertung ausgeschlossen. Weist das Angebotsmuster in nur einem der aufgeführten Bewertungskriterien eine nicht akzeptable Qualität bzw. Ausführung auf, ist es aus fachlicher Sicht nicht gebrauchsfähig und wird unabhängig vom Maß der übrigen Qualitätserfüllung von der Gesamtwertung ausgeschlossen.
- 60 %
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt durch die Bewertung anhand des eingereichten Angebotspreises. Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rahmen einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt angegebenen Nettogesamtpreis je Los. Der Bieter kann maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 400 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält null Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=PPmax ×(2- PA/Pmin)
- 40 %
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Angebote, welche die Qualitätsanforderungen nicht zu mindestens 60 % erfüllen, d.h. nicht mindestens 360 Leistungspunkte erreichen, werden von der Gesamtwertung ausgeschlossen. Weist das Angebotsmuster in nur einem der aufgeführten Bewertungskriterien eine nicht akzeptable Qualität bzw. Ausführung auf, ist es aus fachlicher Sicht nicht gebrauchsfähig und wird unabhängig vom Maß der übrigen Qualitätserfüllung von der Gesamtwertung ausgeschlossen.
- 60 %
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt durch die Bewertung anhand des eingereichten Angebotspreises. Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rahmen einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt angegebenen Nettogesamtpreis je Los. Der Bieter kann maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 400 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält null Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=PPmax ×(2- PA/Pmin)
- 40 %
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Angebote, welche die Qualitätsanforderungen nicht zu mindestens 60 % erfüllen, d.h. nicht mindestens 360 Leistungspunkte erreichen, werden von der Gesamtwertung ausgeschlossen. Weist das Angebotsmuster in nur einem der aufgeführten Bewertungskriterien eine nicht akzeptable Qualität bzw. Ausführung auf, ist es aus fachlicher Sicht nicht gebrauchsfähig und wird unabhängig vom Maß der übrigen Qualitätserfüllung von der Gesamtwertung ausgeschlossen.
- 60 %
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt durch die Bewertung anhand des eingereichten Angebotspreises. Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rahmen einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt angegebenen Nettogesamtpreis je Los. Der Bieter kann maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 400 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält null Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=PPmax ×(2- PA/Pmin)
- 40 %
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Angebote, welche die Qualitätsanforderungen nicht zu mindestens 60 % erfüllen, d.h. nicht mindestens 360 Leistungspunkte erreichen, werden von der Gesamtwertung ausgeschlossen. Weist das Angebotsmuster in nur einem der aufgeführten Bewertungskriterien eine nicht akzeptable Qualität bzw. Ausführung auf, ist es aus fachlicher Sicht nicht gebrauchsfähig und wird unabhängig vom Maß der übrigen Qualitätserfüllung von der Gesamtwertung ausgeschlossen.
- 60 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 467681-2026
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