Herstellung und Lieferung eines Polizeistreifenboots mit Option auf ein weiteres Boot

Status
Offen
Angebotsfrist
27.11.2026, 06:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
2.100.840,34 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Polizei Berlin
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
28.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Schiffe und Boote (34500000)
  • Polizeipatrouillenboote (34521300)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
746288-2026
Verfahrensnummer
6000992f-8a14-4ed2-9cb0-12184dd1f726

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Polizei Berlin beschafft ein Polizeistreifenboot nach den technischen Vorgaben und kann optional ein weiteres Boot bestellen. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 2,1 Millionen Euro; Angebote müssen bis zum 27. November 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Herstellung und Lieferung von 1 Stück (+ 1 Optional) Polizeistreifenboot (PolBoot Typ 1) gemäß Leistungsbeschreibung Technik

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · PolBln 415_26 PolBoot Typ 1 EU2.100.840,34 EUR

    Herstellung und Lieferung von 1 Stück (+ 1 Optional) Polizeistreifenboot (PolBoot Typ 1) gemäß Leistungsbeschreibung Technik

    Frist: 27.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · PolBln 415_26 PolBoot Typ 1 EU

Für die Bewertung ist allein der Preis entscheidend. Voraussetzung ist jedoch, dass die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Mindestanforderungen eingehalten werden.
100 %

Vergabeunterlagen

12 Dateien laut Portal · Stand 28.10.2026
Ausschlusskriterien (PolBoot 2026-2028).docxSonstiges -
Datenschutzerklärung.pdfFormular -
eForm_16_13243.pdfSonstiges -
Eigenerklärung_zur_Eignung.pdfFormular -
Einzureichende_Unterlagen_und_Nachweise.pdfSonstiges -
Ergänzende Bieterangaben (PolBoot 2026-2028).docxSonstiges -
Herstellererklärung EMV 01_2025.pdfFormular -
Leistungsbeschreibung Technik PolBoot Typ 1.pdfLVLeistungsverzeichnis -
Preisblatt PolBln 415_26.xlsxSonstiges -
Verfahrensbedingungen.pdfSonstiges -
Vergabeunterlagen vom 27.10.2026 (PDF)Sonstiges -
Wirt 215 ZVB BVB.pdfSonstiges -

Anforderungen

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

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