Montage von Schutz- und Leiteinrichtungen auf der A3 zwischen AD Mönchhof und AS Raunheim
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt die Montage von Schutz- und Leiteinrichtungen auf einem rund 4 km langen Abschnitt der A3 zwischen dem Autobahndreieck Mönchhof und der Anschlussstelle Raunheim in Fahrtrichtung Köln. Das Los umfasst die Streckenkilometer 163,600 bis 159,560. Die Angebotsfrist endet am 13. Mai 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A3; Montage von Schutz- und Leiteinrichtungen zw. dem AD Mönchhof und der AS Raunheim (FR Köln)
Die Autobahn GmbH des Bundes lässt auf der A3 zwischen dem Autobahndreieck Mönchhof und der Anschlussstelle Raunheim Schutz- und Leiteinrichtungen montieren — dabei handelt es sich um Sicherheitsbarrieren, Leitplanken und andere Schutzeinrichtungen, die Unfälle verhindern und bei Kollisionen schützen sollen. Der Auftrag betrifft einen etwa 4 Kilometer langen Streckenabschnitt in Fahrtrichtung Köln und ist ein klassisches Infrastrukturprojekt im deutschen Autobahnbau. Bieter müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen und die Sozialversicherungs- sowie Steuerpflichten ordnungsgemäß erfüllt wurden. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis ordnungsgemäßer Steuerzahlungen
- Einhaltung Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestlohngesetz
- Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA3; Montage von Schutz- und Leiteinrichtungen zw. dem AD Mönchhof und der AS Raunheim ( km 163,600- km 159,560, FR Köln)
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung