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Monitoringleistungen und Bauwerkssonderprüfungen für den Westringtunnel Ulm

Stadt Ulm - Zentrale Vergabestelle VOB (ZVOB)Ulm, GermanyVeröffentlicht 4. Mai 2026
Auftragswert
~€1.4M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
2. Juni 2026
4 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Ulm vergibt einen Dienstleistungsauftrag zur Überwachung und jährlichen Prüfung des Westringtunnels. Der Leistungsumfang umfasst das Schallemissionsmonitoring zur Früherkennung von Spannstahlbrüchen, ergänzende Temperaturmessungen sowie die jährliche Sonderprüfung der Tunneldecke. Die Vertragslaufzeit beträgt rund 14 Jahre, wobei der Fokus auf einem 93 Meter langen Abschnitt der Weströhre liegt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Westringtunnel besteht aus 2 Tunnelröhren. Für das Monitoring relevant sind die insgesamt 93 m langen Bauabschnitte 6 - 9 der Weströhre. Die aus Spannbeton bestehenden Tunneldecken wurden mit Spanngliedern vorgespannt, die als spannungsrisskorrosionsgefährdet gelten. Geplant ist daher ein Schallemissionsmonitoring zur Erkennung möglicher Spannstahlbrüche sowie ergänzende Temperaturmessungen. Zudem sollen die Unterseiten der Tunneldecken jährlich im Rahmen einer Sonderprüfung geprüft werden.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Ulm sucht einen spezialisierten Dienstleister für die langfristige Überwachung und Prüfung des Westringtunnels. Da die Tunneldecke aus vorgespanntem Beton besteht und das Stahlseil darin anfällig für Korrosion ist, kommen spezielle Schallmessverfahren und Temperaturmessungen zum Einsatz, um drohende Seilbrüche frühzeitig zu erkennen. Zusätzlich findet jährlich eine technische Inspektion der Tunnelunterseite statt, um die Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Der Auftrag hat eine Laufzeit von rund 14 Jahren und wird in Ulm im südlichen Baden-Württemberg durchgeführt. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Stadt Ulm - Zentrale Vergabestelle VOB (ZVOB))

IngenieurdienstleistungenInstandhaltungVerkehrsbauÖffentliche VerwaltungKommunaler VerkehrsbauInfrastrukturBauwerkmonitoringTunnelinstandhaltungBauphysikIngenieurwesenStadt UlmVerkehrsbauSicherheitspruefung
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Erfüllung gesetzlicher Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123–126 GWB und § 42 VgV
  • Nachweis der Einhaltung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes
  • Konformität mit den EU-Sanktionen gegen Russland
  • Technische Eignung für bauwerksspezifisches Schallemissionsmonitoring
  • Nachweis von Referenzen für Tunnel- oder Brückenprüfungen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 42 Abs. 1 VgV. Zudem sind die Voraussetzungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetztes sowie die Sanktionen der EU gegen Russland einzuhalten. Der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie ggf. ein im Rahmen der Eignungsleihe beteiligtes Unternehmen, haben hierzu entsprechende Angaben zu machen. Unterlagen und Informationen

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Monitoringleistungen und Bauwerkssonderprüfungen

Der Westringtunnel besteht aus 2 Tunnelröhren. Für das Monitoring relevant sind die insgesamt 93 m langen Bauabschnitte 6 - 9 der Weströhre. Die aus Spannbeton bestehenden Tunneldecken wurden mit Spanngliedern vorgespannt, die als spannungsrisskorrosionsgefährdet gelten. Geplant ist daher ein Schallemissionsmonitoring zur Erkennung möglicher Spannstahlbrüche sowie ergänzende Temperaturmessungen. Zudem sollen die Unterseiten der Tunneldecken jährlich im Rahmen einer Sonderprüfung geprüft werden.

CPV 71300000, 71631450Frist 2. Juni 20265190 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    30 % Preis, max. 150 Punkte Die Bewertung des Kriteriums 4 Preis erfolgt gemäß nachstehender Regelung: Die Umrechnung des Preises in Punkte erfolgt folgendermaßen: Für die Angebotswertung wird der Preis (in Euro) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: • 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis • 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die Punktzahl für den Preis ergibt sich gemäß folgender Formel: (Angebotspreis - Preis niedrigstes Angebot) x 5 Punkte Punktzahl Preis = 5 - _________________________________________________________ Preis niedrigstes Angebot

  • quality

    70 % Qualität, max. 350 Punkte Die Bewertung der von den Bietern zu den jeweiligen Unterkriterien der Kriterien 1 bis 3 mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen erfolgt gemäß nachstehender Regelung: fünf Punkte, wenn das Angebot die Anforderungen optimal erfüllt, vier Punkte, wenn die Aussagen im Angebot vereinzelte oder geringfügige Defizite erkennen lassen drei Punkte, wenn mehrere und nicht lediglich geringe Defizite vorliegen zwei Punkte, wenn die Aussagen im Angebot weitreichende oder gewichtige Defizite erkennen lassen einen Punkt, wenn im Angebot schwerwiegende Defizite erkennbar sind null Punkte, wenn das Angebot unzureichend ist Die erreichte Punktzahl wird mit den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Faktoren multipliziert. ___________________________________________________________________________________________ Auftragsbezogenes Organisationskonzept max. 75 Punkte Im Kriterium Auftragsbezogenes Organisationskonzept werden folgende Unterkriterien mit der jeweils angegebenen absoluten Wichtung berücksichtigt: 1.1. Zusammensetzung des Projektteams und Darstellung der Zuständigkeiten/ Funktionen anhand eines Organigramms während der gesamten Leistungserbringung (Planung, Installation, Betrieb, Wartung, Bauwerksprüfung) einschl. Entscheidungsbefugnis und Vertretung (max. 25 Punkte); 1.2. Qualitätssicherung der Leistungen in Bezug auf Planung, Installation, Betrieb, Wartung und Bauwerksprüfung (max. 25 Punkte); 1.3. Organisation des Datenaustauschs (max. 25 Punkte). __________________________________________________________________________________________ Auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung der Projektmitarbeiter max. 75 Punkte Im Kriterium Auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung der Projektmitarbeiter werden folgende Unterkriterien mit jeweils angegebener absoluter Wichtung berücksichtigt: 2.1 Vorstellung des Berufsabschlusses (mit Nachweisen) und der Erfahrung des Projektteams (mit Angabe von Referenzprojekten) Hinweis: Ausgenommen von der Wertung ist der Nachweis über die Zertifizierung/Qualifizierung für die Durchführung zerstörungsfreier Prüfungen (ZfP) nach DIN EN ISO 9712 und der Nachweis über die Qualifizierung für Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (VFIB-Zertifikat), welche Mindestanforderungen an die Eignung sind (max. 25 Punkte); 2.2 Praktische Erfahrung bei der Planung, Installation und dem Betrieb von Monitoringsystemen in vergleichbaren Projekten Zunächst sind die wesentlichen Merkmale der gegenständlichen Maßnahme darzustellen, um anhand dieser die Vergleichbarkeit nachvollziehen zu können (max. 50 Punkte). ___________________________________________________________________________________________ Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Betriebsphase der Monitoringsysteme max. 200 Punkte Im Kriterium Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Betriebsphase der Monitoringsysteme werden folgende Unterkriterien mit jeweils angegebener absoluter Wichtung berücksichtigt: 3.1 Konzept der Installation, des Ablaufs der Betriebsphase und der Wartung der Monitoringsysteme auch im Hinblick auf die jährliche Bauwerksprüfung (max. 40 Punkte); 3.2 Organisation der Betriebsphase (z.B. Frequenz der Datenauslesung, Organisation des Berichtswesens, Kommunikation mit dem Auftraggeber, Umgang mit kritischen Messwerten) (max. 75 Punkte); 3.3 Konzept zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Monitoringsysteme über die gesamte Betriebsphase sowie zum Umgang mit Störungen während des Betriebes (max. 60 Punkte); 3.4 Einbaudicke der Sensoren inkl. Schutzhaube Die Umrechnung der Einbauhöhe in Punkte erfolgt folgendermaßen: Für die Wertung wird die Einbauhöhe (in cm) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält die Schutzhaube mit der niedrigsten Einbauhöhe; - 0 Punkte erhält eine fiktive Schutzhaube mit der 2,0-fachen der niedrigsten Einbauhöhe. Alle Schutzhauben mit darüber liegenden Einbauhöhen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Einbauhöhen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.Es wird auf Mindestkriterium 2 hingewiesen: Beträgt die Einbauhöhe der Schutzhaube des Schallemissionssensors mehr als 7 cm, ist das Angebot auszuschließen (max. 25 Punkte).

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link