Möblierung und Ausstattung für das Neustadt-Forum Nikolai Ostrowski in Hoyerswerda

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Hoyerswerda schreibt die Möblierung und Ausstattung für das neue Begegnungs- und Bildungszentrum 'Neustadt-Forum Nikolai Ostrowski' aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von Büroausstattung wie Tischen und Stühlen. Das Projekt wird durch EU-Mittel gefördert und ist Teil einer umfassenden Sanierung und Erweiterung des Standorts.
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Neustadt-Forum "Nikolai Ostrowski" - OSSI - Hoyerswerda; Los 1.25.3 - Möblierung / Ausstattung Büro
Die Stadt Hoyerswerda sucht einen Anbieter für die Möblierung und Büroausstattung des neuen 'Neustadt-Forum Nikolai Ostrowski'. Dieses Zentrum dient als Treffpunkt für Kinder, Jugendliche und Familien und wird derzeit umfassend saniert und erweitert. Der Auftrag umfasst die Lieferung und den fachgerechten Einbau von Möbeln wie Tischen und Stühlen für die Verwaltungs- und Beratungsbereiche. Interessierte Unternehmen müssen unter anderem ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 nachweisen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Erklärung zur Nichtvorlage schwerer beruflicher Verfehlungen
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiges Qualitätsmanagement
- Gesamtschuldnerische Haftung bei Bietergemeinschaften
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre wegen Terrorismusfinanzierung, oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung des Bieters, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. 1.) Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist beliebig. Verlangt werden jedoch eine gesamtschuldnerische Haftung und die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters. 2.) Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen,zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise- nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist wird sechs Kalendertage nicht überschreiten. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt,wird das Angebot ausgeschlossen. 3. Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder einem Qualitätsmanagement gleichwertiger Art ist notwendig.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Gesamtbaumaßnahme umfasst den Umbau des ehemaligen Jugendklubhauses (Saal mit Sozialanbau) sowie die Erweiterung dieses vorhandenen Gebäudebestandes um Anbauten in Pavillonform für die Kinder- und Jugendarbeit und Flächen für Beratung und Verwaltung der Einrichtung. Weiterhin wird für das im Stadtraum umzusetzende Planetarium ein Neubau an zentraler Stelle errichtet. Der Freiraum wird in Teilflächen aufgewertet. Die Leistungen umfassen die Lieferung und den Einbau u.a. von Tischen, Stühlen, Schränken und Regalen im Bauteil 1, 2, 3.1 und 3.3. Die Bestandsgebäude Bauteil 1 und Bauteil 2 sind in Fertigteilleichtbeton (EG / OG) und Schwerbeton (KG) errichtet. Die Neubauten, Bauteil 3.1 + 3.3 wurden mit KS-Mauerwerk errichtet. Das Planetarium Bauteil 3.2 wurde in Plattenbauweise mit Betonfertigteilen hergestellt. Alle Bauteile erhalten ein WDVS in einer Stärke von 16 cm + Putz und Anstrich. In den Bauteilen 1 und 2 erfolgt der Einbau von neuem Estrich und sind ohne Fußbodenheizung ausgestattet. Die Bauteile 3.1 bis 3.3 und die Verbinderbauten erhalten einen Heizestrich mit Fußbodenheizung. Wichtige Grobmengen Büromöbel: 16 Stück höhenverstellbare Schreibtische 5 Stück Konferenztische (in Bootsform, Rechteckform, Rund) 16 Stück Klappstehtische mit Transportwagen 33 Stück Schränke, teilweise mit Aufsatzschränken 2 Stück Eckschränke 12 Stück Regale 16 Stück Sideboards 16 Stück Schwerlastregale 11 Stück Garderobenständer 4 Stück Spinde 6 Stück Spiegel mit Beleuchtung
Zeitplan
- 8. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung