Modifizierung eines Transport- und Stapelfahrzeugs für Castor-Behälter
Was wird ausgeschrieben
Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH beauftragt die technische Modifizierung eines Transport- und Stapelfahrzeugs. Ziel ist die Erlangung einer Betriebsgenehmigung sowie die anschließende Inbetriebnahme für die Handhabung von Castor MTR3-Behältern mit abgebrannten Brennelementen. Es handelt sich um ein spezialisiertes Ingenieur- und Instandsetzungsprojekt im Bereich der nuklearen Entsorgung.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Modifizierung Transport- und Stapelfahrzeug zur Erlangung der Genehmigung und anschließender Inbetriebsetzung zwecks Handhabung von Behältern der Bauart Castor MTR3 mit abgebrannten Brennelementen
Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, ein Unternehmen des Bundes für die sichere Lagerung radioaktiver Abfälle, lässt ein spezielles Transport- und Stapelfahrzeug umbauen. Dieses Fahrzeug wird benötigt, um Castor-Behälter des Typs MTR3, die abgebrannte Brennelemente enthalten, sicher zu bewegen. Der Auftrag umfasst neben der technischen Modifizierung auch die notwendigen Schritte, um die offizielle Genehmigung für den Betrieb zu erhalten und das Fahrzeug anschließend in den Einsatz zu bringen. Da es sich um hochspezialisierte Technik im nuklearen Umfeld handelt, sind hierbei besonders hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards einzuhalten.
Aufteilung in Lose
1 LotDie BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH gewährleistet als in privater Rechtsform organisierte Gesellschaft des Bundes mit Sitz in Essen den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Zwischenlager Ahaus und Gorleben. Zum 1. Januar 2019 wurden auch die genehmigten dezentralen Zwischenlager an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke an die BGZ übertragen. Seit 2020 führt die BGZ auch Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle an den Standorten deutscher Kernkraftwerke. Dadurch liegt die Verantwortung für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle der Energieversorgungsunternehmen zentral in der Hand der BGZ. Für die Handhabung von Behältern der Bauart Castor MTR3 mit abgebrannten Brennelementen hat die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH ab dem Jahr 2015 in Zusammenarbeit mit der Fa. HUBTEX sowie AMAS Technology GmbH ein Transport- und Stapelfahrzeug (TSF) entwickelt. Die Anforderungen für die Entwicklung/ Ausführung mussten aus dem bestehenden Regelwerk (KTA3902 4.3) übertragen werden, da es kein eigenständiges Regelwerk für den Anwendungsbereich gibt. Die Komplexität dieser Prototypentwicklung erforderte eine Aufteilung des TSF in zwei Hauptkomponenten - Fahrwerk und Hubsystem. Das Hubsystem ist hierbei die primäre Komponente, da die Behälter damit hantiert werden. Dieses hat die Firma Hubtex entwickelt und gefertigt. Das TSF ist mit Abschluss der Kalthandhabung im BZA gem. den Anforderungen aus der KTA 3902 und 3903 erfolgreich abgenommen. Die gestellten Anforderungen aus der Richtlinie zur SEWD-IT, resultierend aus der ursprünglich festgelegten Schutzbedarfseinstufung, konnten aber nicht vollumfänglich nachgewiesen werden. Daher war eine vollständige Genehmigung zu Inbetriebsetzung des TSF nicht erfolgt. Mit Anpassung der Handhabungsbedingungen /-abläufen und technischen Anpassungen konnte eine Zustimmung zur Herabstufung der Schutzbedarfseinstufung erlangt werden, woraus sich eine Umsetzungsfähigkeit gem. der Richtlinie zur SEWD-IT erwirkt werden kann und somit zur Genehmigung der Inbetriebsetzung des TSF beiträgt. Zur Erlangung der Genehmigung muss das TSF technisch modifiziert werden. Die durchzuführenden technischen Anpassungen umfassen im Wesentlichen das Hubsystem, welches von HUBTEX entwickelt und gefertigt wurde. Erforderliche Anpassungen: 1. Begrenzung der Hubhöhe 2. Installation mehrstufiger Schalter 3. Begrenzung des Drehwerks 4. Begrenzung Fahrbereiche Die Umsetzung der v.g. Anpassungen erfordert umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Komplexität des Gesamtaufbaus zur Steuerung, Programmierung und technischen Dokumentation, sowie der Anforderungen zur Prüfung und QS-Nachweise im Sinne der Auslegungskriterien nach KTA 3902 und KTA3903, sowie der Richtlinie SEWD-IT. Es werden demnach zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beauftragt, welche als Erweiterung i.S.d. § 14 Absatz 4 Nr. 5 VgV zu betrachten sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde eine technische Unvereinbarkeit herbeiführen und das Projektziel gefährden.
Zeitplan
- 5. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert