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Modernisierung und Erweiterung hochverfügbarer Datenserversysteme

Status
Offen
Angebotsfrist
30.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
30.09.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Hardware für Zentralrechner (30211200)
  • Speichermedien (30234000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
673846-2026
Verfahrensnummer
d3d1091b-a596-4f61-919e-28a0541dcea7

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Deutsche Wetterdienst beschafft modernisierte und erweiterte Datenserversysteme einschließlich Datenbank- und Datenzugriffsservern, Speichersystemen und Netzwerk für einen hochverfügbaren 24/7-Betrieb. Die Systeme sollen redundant in Offenbach am Main und an einem mindestens 50 Kilometer entfernten Zweitstandort in Deutschland installiert werden; optional ist ein kleineres System am Standort der Bundeswehr in Euskirchen vorgesehen. Der Auftrag umfasst Lieferung, Installation, Betrieb und Wartung sowie optional den Weiterbetrieb und eine Erweiterung; nach Vertragsende können Abbau und Entsorgung hinzukommen.

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Leistungsbeschreibung

Der Auftragsgegenstand umfasst mehrere Datenserversysteme, die unterschiedliche Anforderungen erfüllen und im zeitkritischen 24/7 Betrieb hochverfügbar ausgelegt sein müssen. Die Hardware des Gesamtsystems bestehend aus Datenbankservern, Datenzugriffsservern, Speichersystemen und Netzwerk soll im Rahmen dieses Verfahrens modernisiert und vergrößert werden. Für jedes Datenserversystem wird eine Verfügbarkeit von 99% erwartet. Für das Gesamtsystem wird eine Verfügbarkeit von 99,8% gefordert. Die Werte gelten jeweils gemessen über 30 Tage. Die zu beschaffenden Systeme müssen redundant an zwei (optional drei) verschiedenen Standorten installiert werden: Ein Datenserversystem für die Routine im Rechenzentrum des Deutschen Wetterdienstes in Offenbach am Main (DMRZ-OF) Ein unabhängiges Datenserversystem für Backup, Integration und Tests an einem Zweitstandort (DMRZ-EX). Der Standort DMRZ-EX wird sich auf deutschem Staatsgebiet in mindestens fünfzig Kilometern Entfernung vom Standort DMRZ-OF befinden. Der genaue Standort steht derzeit noch nicht fest. Die Mitteilung des Standorts erfolgt so früh wie möglich, spätestens jedoch bis März 2027. Nach Festlegung wird der Auftragnehmer unverzüglich über den Standort DMRZ-EX informiert. Ein unabhängiges, kleineres Datenserversystem ebenfalls am Standort DMRZ-EX. Als Option ist anzubieten, dieses System stattdessen am Standort der Bundeswehr in Euskirchen DMRZ-EU zu installieren. Die Entscheidung, ob die Option DMRZ-Euskirchen vom Deutschen Wetterdienst gezogen wird, erfolgt spätestens bis zum Zuschlag. Die Erstellung des Gesamtsystems ist in folgende Phasen unterteilt: Phase 1: Lieferung, Installation, Betrieb und Wartung Phase 2 (optional): Weiterbetrieb des Systemservices, ggfs. Leistungssteigerung durch ein weiteres Datenserversystem Nach Vertragsende (optional): Abbau, Entsorgung und Rückbau der Systeme Die detaillierte Beschreibung sowie alle Anforderungen sind den Anlagen „Leistungsbeschreibung“ und „Leistungsmatrix“ zu entnehmen und werden dem Interessenten nach Einreichung der Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Ersatz der Datenserversysteme

    Der Auftragsgegenstand umfasst mehrere Datenserversysteme, die unterschiedliche Anforderungen erfüllen und im zeitkritischen 24/7 Betrieb hochverfügbar ausgelegt sein müssen. Die Hardware des Gesamtsystems bestehend aus Datenbankservern, Datenzugriffsservern, Speichersystemen und Netzwerk soll im Rahmen dieses Verfahrens modernisiert und vergrößert werden. Für jedes Datenserversystem wird eine Verfügbarkeit von 99% erwartet. Für das Gesamtsystem wird eine Verfügbarkeit von 99,8% gefordert. Die Werte gelten jeweils gemessen über 30 Tage. Die zu beschaffenden Systeme müssen redundant an zwei (optional drei) verschiedenen Standorten installiert werden: Ein Datenserversystem für die Routine im Rechenzentrum des Deutschen Wetterdienstes in Offenbach am Main (DMRZ-OF) Ein unabhängiges Datenserversystem für Backup, Integration und Tests an einem Zweitstandort (DMRZ-EX). Der Standort DMRZ-EX wird sich auf deutschem Staatsgebiet in mindestens fünfzig Kilometern Entfernung vom Standort DMRZ-OF befinden. Der genaue Standort steht derzeit noch nicht fest. Die Mitteilung des Standorts erfolgt so früh wie möglich, spätestens jedoch bis März 2027. Nach Festlegung wird der Auftragnehmer unverzüglich über den Standort DMRZ-EX informiert. Ein unabhängiges, kleineres Datenserversystem ebenfalls am Standort DMRZ-EX. Als Option ist anzubieten, dieses System stattdessen am Standort der Bundeswehr in Euskirchen DMRZ-EU zu installieren. Die Entscheidung, ob die Option DMRZ-Euskirchen vom Deutschen Wetterdienst gezogen wird, erfolgt spätestens bis zum Zuschlag. Die Erstellung des Gesamtsystems ist in folgende Phasen unterteilt: Phase 1: Lieferung, Installation, Betrieb und Wartung Phase 2 (optional): Weiterbetrieb des Systemservices, ggfs. Leistungssteigerung durch ein weiteres Datenserversystem Nach Vertragsende (optional): Abbau, Entsorgung und Rückbau der Systeme Die detaillierte Beschreibung sowie alle Anforderungen sind den Anlagen „Leistungsbeschreibung“ und „Leistungsmatrix“ zu entnehmen und werden dem Interessenten nach Einreichung der Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt.

Anforderungen an deinen Betrieb

Rechtliche Verfehlungen: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe gem. den §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) vorliegen. Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB aufgrund folgender Vorschriften ein Angebot ausgeschlossen werden, wenn gegen eines der folgenden Gesetze oder Verordnungen verstoßen wird: - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes - § 98c des Aufenthaltsgesetzes - § 19 des Mindestlohngesetzes - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - Verordnung (EU) 2022/576 Bildung krimineller Vereinigungen: Mit Abgabe des Angebots erkläre/n ich/wir, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt. Ich/wir erkläre /n, dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wurde wegen: § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 StGB (Betrug) § 264 StGB (Subventionsbetrug) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) §§ 299a, 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a, 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Insolvenz: Mit Abgabe des Angebots erkläre/n ich/wir, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zudem erkläre/n ich/wir mit Abgabe des Angebots, dass gegen mich/uns kein Ermittlungsverfahren und/oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, welches als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte. Schwere Verfehlung: Weiterhin erkläre/n ich/wir mit Abgabe des Angebots, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht wegen des Verstoßes nach § 21 MiLoG oder § 23 AEntG mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt worden bin/sind und es wurden auch keine schwerwiegenden Verfehlungen im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen. Ein Formblatt (140 - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576) ist in den Vergabeunterlagen enthalten und ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Details siehe Vergabeunterlagen, insbesondere die Anlage Verfahrensbeschreibung Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Rechtliche Verfehlungen: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe gem. den §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) vorliegen. Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB aufgrund folgender Vorschriften ein Angebot ausgeschlossen werden, wenn gegen eines der folgenden Gesetze oder Verordnungen verstoßen wird: - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes - § 98c des Aufenthaltsgesetzes - § 19 des Mindestlohngesetzes - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - Verordnung (EU) 2022/576 Bildung krimineller Vereinigungen: Mit Abgabe des Angebots erkläre/n ich/wir, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt. Ich/wir erkläre /n, dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wurde wegen: § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 StGB (Betrug) § 264 StGB (Subventionsbetrug) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) §§ 299a, 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a, 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Insolvenz: Mit Abgabe des Angebots erkläre/n ich/wir, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zudem erkläre/n ich/wir mit Abgabe des Angebots, dass gegen mich/uns kein Ermittlungsverfahren und/oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, welches als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte. Schwere Verfehlung: Weiterhin erkläre/n ich/wir mit Abgabe des Angebots, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht wegen des Verstoßes nach § 21 MiLoG oder § 23 AEntG mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt worden bin/sind und es wurden auch keine schwerwiegenden Verfehlungen im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen. Ein Formblatt (140 - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576) ist in den Vergabeunterlagen enthalten und ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Details siehe Vergabeunterlagen, insbesondere die Anlage Verfahrensbeschreibung Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

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