TED·452734-2026

Modernisierung eines FT-ICR-Massenspektrometers

Mecklenburg-Vorpommern
Rostock, Germany·Veröffentlicht 1. Juli 2026
Labor- und MedizintechnikForschung und EntwicklungHochschulwesenForschungseinrichtungenLaborausstattungWissenschaftliche GeraeteForschung Und LehreModernisierungDirektvergabe
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Universität Rostock plant die technische Erneuerung und Modernisierung eines bestehenden FT-ICR-Massenspektrometers des Typs Bruker solariX. Der Auftrag umfasst den Austausch zentraler Komponenten wie der ICR-Zelle und der Steuerungselektronik unter Beibehaltung des vorhandenen supraleitenden Magneten. Aufgrund der proprietären Technologie erfolgt die Vergabe direkt an den Hersteller Bruker Daltonics.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b VgV. Gegenstand der Beschaffung ist die technische Erneuerung und Modernisierung des an der Universität Rostock vorhandenen FT-ICR-Massenspektrometers (Bruker solariX, 7 T) unter Weiterverwendung des bestehenden supraleitenden Magneten sowie weiterer vorhandener Systemkomponenten. Die Leistung umfasst insbesondere die Erneuerung der ICR-Zelle auf ParaCell®-Technologie, die Modernisierung der Detektions- und Steuerungselektronik auf NEO-MRMS-Niveau, die Erneuerung wesentlicher Komponenten des Vakuumsystems sowie die vollständige Integration, Parametrierung, Inbetriebnahme und Qualifizierung des Gesamtsystems. Darüber hinaus wird die 2ω-/2xR-Option als Bestandteil des angebotenen Upgrades ohne Mehrkosten integriert. Nach Prüfung des Beschaffungsgegenstandes kann die ausgeschriebene Leistung ausschließlich durch die Bruker Daltonics GmbH & Co. KG erbracht werden. Die Modernisierung betrifft zentrale, proprietäre Bestandteile des bestehenden Bruker-FT-ICR-Systems, deren Integration Zugriff auf herstellerspezifische Konstruktionsdaten, Schnittstellen, Firmware, Software, Kalibrier- und Prüfverfahren sowie herstellereigene Servicewerkzeuge voraussetzt. Die erforderliche Kompatibilität zwischen Magnet, ICR-Zelle, Steuerungs- und Detektionselektronik, Vakuumsystem sowie der Systemsoftware kann ausschließlich durch den Hersteller gewährleistet werden. Eine Marktprüfung hat ergeben, dass keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b VgV besteht. Andere hochauflösende Massenspektrometersysteme, insbesondere Orbitrap- oder TOF-Systeme, stellen keine gleichwertige Lösung dar, da sie den bestehenden FT-ICR-Gerätebestand nicht technisch erneuern, sondern eine vollständige Neubeschaffung mit abweichender Gerätearchitektur erfordern würden. Auch unabhängige Serviceunternehmen können die ausgeschriebene Leistung nicht erbringen, da ihnen weder die erforderlichen Herstellerrechte noch der Zugang zu den proprietären Hard- und Softwarekomponenten sowie den notwendigen Integrations- und Validierungsverfahren zur Verfügung stehen. Die Wettbewerbseinschränkung wurde nicht künstlich herbeigeführt. Sie ergibt sich ausschließlich aus dem objektiven Beschaffungsbedarf, nämlich der Erneuerung des vorhandenen Bruker-solariX-FT-ICR-Systems unter Weiterverwendung der bestehenden wissenschaftlichen Großgeräteinfrastruktur. Eine herstellerneutrale Ausschreibung würde den tatsächlichen Leistungsgegenstand nicht abbilden und zu einer vollständigen Ersatzbeschaffung mit erheblich höheren Investitionskosten sowie zusätzlichem Anpassungsaufwand führen. Die gewählte Beschaffung ist zudem wirtschaftlich. Durch die Weiterverwendung des vorhandenen 7-T-Magneten und weiterer Systemkomponenten werden erhebliche Investitionskosten gegenüber einer Neubeschaffung vermieden. Die zusätzliche Integration der 2ω-/2xR-Option ohne Mehrpreis verbessert die Leistungsfähigkeit und Zukunftssicherheit des Systems innerhalb des bewilligten Kostenrahmens. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b VgV sind damit erfüllt. Der Auftrag kann aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden; eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung besteht nicht und die Einschränkung des Wettbewerbs wurde nicht künstlich herbeigeführt.

VergabeHero-Einschätzung

Die Universität Rostock modernisiert ein vorhandenes wissenschaftliches Messgerät, ein sogenanntes FT-ICR-Massenspektrometer. Dabei werden wichtige Bauteile wie die Messzelle und die Steuerungselektronik auf den neuesten Stand der Technik gebracht, während der teure, bereits vorhandene Magnet weiterverwendet wird. Da es sich um hochspezialisierte Technik handelt, die nur der Hersteller selbst warten und aufrüsten kann, wird der Auftrag direkt an die Firma Bruker Daltonics vergeben. Dies spart der Universität die hohen Kosten einer kompletten Neuanschaffung des gesamten Systems.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Massenspektrometer (Erneuerung)

Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b VgV. Gegenstand der Beschaffung ist die technische Erneuerung und Modernisierung des an der Universität Rostock vorhandenen FT-ICR-Massenspektrometers (Bruker solariX, 7 T) unter Weiterverwendung des bestehenden supraleitenden Magneten sowie weiterer vorhandener Systemkomponenten. Die Leistung umfasst insbesondere die Erneuerung der ICR-Zelle auf ParaCell®-Technologie, die Modernisierung der Detektions- und Steuerungselektronik auf NEO-MRMS-Niveau, die Erneuerung wesentlicher Komponenten des Vakuumsystems sowie die vollständige Integration, Parametrierung, Inbetriebnahme und Qualifizierung des Gesamtsystems. Darüber hinaus wird die 2ω-/2xR-Option als Bestandteil des angebotenen Upgrades ohne Mehrkosten integriert. Nach Prüfung des Beschaffungsgegenstandes kann die ausgeschriebene Leistung ausschließlich durch die Bruker Daltonics GmbH & Co. KG erbracht werden. Die Modernisierung betrifft zentrale, proprietäre Bestandteile des bestehenden Bruker-FT-ICR-Systems, deren Integration Zugriff auf herstellerspezifische Konstruktionsdaten, Schnittstellen, Firmware, Software, Kalibrier- und Prüfverfahren sowie herstellereigene Servicewerkzeuge voraussetzt. Die erforderliche Kompatibilität zwischen Magnet, ICR-Zelle, Steuerungs- und Detektionselektronik, Vakuumsystem sowie der Systemsoftware kann ausschließlich durch den Hersteller gewährleistet werden. Eine Marktprüfung hat ergeben, dass keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b VgV besteht. Andere hochauflösende Massenspektrometersysteme, insbesondere Orbitrap- oder TOF-Systeme, stellen keine gleichwertige Lösung dar, da sie den bestehenden FT-ICR-Gerätebestand nicht technisch erneuern, sondern eine vollständige Neubeschaffung mit abweichender Gerätearchitektur erfordern würden. Auch unabhängige Serviceunternehmen können die ausgeschriebene Leistung nicht erbringen, da ihnen weder die erforderlichen Herstellerrechte noch der Zugang zu den proprietären Hard- und Softwarekomponenten sowie den notwendigen Integrations- und Validierungsverfahren zur Verfügung stehen. Die Wettbewerbseinschränkung wurde nicht künstlich herbeigeführt. Sie ergibt sich ausschließlich aus dem objektiven Beschaffungsbedarf, nämlich der Erneuerung des vorhandenen Bruker-solariX-FT-ICR-Systems unter Weiterverwendung der bestehenden wissenschaftlichen Großgeräteinfrastruktur. Eine herstellerneutrale Ausschreibung würde den tatsächlichen Leistungsgegenstand nicht abbilden und zu einer vollständigen Ersatzbeschaffung mit erheblich höheren Investitionskosten sowie zusätzlichem Anpassungsaufwand führen. Die gewählte Beschaffung ist zudem wirtschaftlich. Durch die Weiterverwendung des vorhandenen 7-T-Magneten und weiterer Systemkomponenten werden erhebliche Investitionskosten gegenüber einer Neubeschaffung vermieden. Die zusätzliche Integration der 2ω-/2xR-Option ohne Mehrpreis verbessert die Leistungsfähigkeit und Zukunftssicherheit des Systems innerhalb des bewilligten Kostenrahmens. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b VgV sind damit erfüllt. Der Auftrag kann aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden; eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung besteht nicht und die Einschränkung des Wettbewerbs wurde nicht künstlich herbeigeführt.

CPV 38433100
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 1. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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