TED·262189-2026

Landschaftsplanerische Ingenieurleistungen für Zaunmodernisierung am Flughafen Köln/Bonn

Flughafen Köln/Bonn GmbHKöln, GermanyVeröffentlicht 17. Apr. 2026
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Flughafen Köln/Bonn GmbH vergibt landschaftsplanerische Ingenieurleistungen für die Modernisierung des Außenzauns. Der Auftrag umfasst Umweltprüfungen und -gutachten für den Ersatz von ca. 14 km Maschendrahtzaun sowie 19 Toranlagen. Im Planungsgebiet liegen Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß BNatSchG vor; zudem grenzt es an die Natura 2000-Gebiete FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet „Wahner Heide“. Zu erbringen sind Vegetations- und Faunakartierungen, ein Artenschutzfachbeitrag, ein Landschaftspflegerischer Begleitplan sowie FFH-Verträglichkeitsvorprüfungen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

In Abstimmung mit der Flughafensicherheit sollen größere Teile des Zaunes erneuert werden. Insgesamt sollen zirka 14 km Maschendrahtzaun durch einen neuen Zaun ersetzt werden. Auf ca. 120 m Länge im Anflugbereich Piste 24 soll der bestehende Maschendrahtzaun durch einen neuen Maschendrahtzaun ersetzt werden. Das Fundament wird als Streifenfundament ausgeführt werden, welches gleichzeitig die Funktion des Unterkriechschutzes erfüllt. Somit erfolgt auch eine Neuversiegelung. Im Sanierungsbereich befinden sich 19 Toranlagen im Bestand, von denen 7 Anlagen rückzubauen und 12 Toranlagen zu erneuern sind. An mehreren Stellen (ca. 10-15 Stück) sind verschiedene Wasserwege (Bäche, Gewässer etc.) zu queren, die teilweise verrohrt sind. Mit der Baumaßnahme sind Eingriffe in Natur und Landschaft i.S.v. §14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. §§30, 31 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) verbunden. Außer-dem liegt das Planungsgebiet teilweise direkt an den ausgewiesenen Natura 2000-Gebieten (FFH-Gebiet „Wahner Heide“ (DE 5108-301) und Vogelschutzgebiet „Wahner Heide“ (DE 5108-401)). Somit sind u.a. die nachfolgenden umweltrechtlichen Prüfungen notwendig, die Bestandteil des Leistungsumfangs sind: - die Vegetationskartierung der Biotopflächen im Bereich der projektierten Einsatzwege-trassen (z.T. geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG); Biotop- und Lebensraumkartierung nach dem Kartierschlüssel des LANUV NRW - faunistische Kartierungen für die gem. LANUK planungsrelevanten Arten bzw. der für den Artenschutzfachbeitrag (ASB) notwendigen Arten. Bis auf die jährlichen Brutvogelkar-tierungen auf FKB-Gelände liegen in diesen Bereichen keine Artenkartierungen vor. Mit Abgabe des Angebotes soll eine Liste der zu kartierenden Arten abgegeben werden. - den Artenschutzfachbeitrag (ASB) gem. §§44 und 45 BNatSchG - den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) gem. §14 BNatSchG bzw. §§30 und 31 LNatSchG NRW - die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (FFH-VP) in Bezug auf die Natura 2000-Gebiete: FFH-Gebiet Wahner Heide (DE 5108-301) und Vogelschutzgebiet Wahner Heide (DE 5108-401); gem. § 34 BNatSchG bzw. § 53 LNatSchG NRW sowie nach Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie - Allg. Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gem. §§ 5 und 9 UVPG (Screening) - FFH-Verträglichkeitsprüfung (optional) - UVP-Prüfung (optional)

VergabeHero-Einschätzung

Der Flughafen Köln/Bonn vergibt Ingenieurleistungen für die landschaftsplanerische Begleitung der Zaunmodernisierung auf dem Flughafengelände. Konkret geht es um den Ersatz von etwa 14 km Zaun und 19 Toranlagen – dabei müssen umfangreiche Umweltgutachten erstellt werden, weil das Gelände an das FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet „Wahner Heide“ angrenzt und Eingriffe in geschützte Biotope geplant sind. Die zu vergebenden Leistungen umfassen Vegetations- und Faunakartierungen, einen Artenschutzfachbeitrag, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan sowie FFH-Verträglichkeitsprüfungen. Bewerber müssen entsprechende Referenzen im Bereich Umweltverträglichkeitsprüfung und Artenschutz vorweisen können.

Engineering ServicesEnvironmental ServicesConstructionTransportationAviationGovernmentEnvironmental AssessmentNature ConservationInfrastructure PlanningAirport InfrastructureFfh AssessmentLandscape PlanningEnvironmental Permitting
Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Erfahrung mit Umweltverträglichkeitsprüfungen nach UVPG
  • Kenntnisse im Artenschutzrecht (BNatSchG)
  • Referenzen für FFH-Verträglichkeitsprüfungen
  • Kompetenz in Vegetations- und Faunakartierung
  • Erfahrung mit Landschaftspflegerischen Begleitplänen
  • Kenntnisse im Landesnaturschutzgesetz NRW
  • Eignung für Arbeiten im Sicherheitsbereich eines Flughafens

Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Modernisierung Außenzaun – restlicher Bereich, Landschaftsplanerische Ingenieurleistungen

In Abstimmung mit der Flughafensicherheit sollen größere Teile des Zaunes erneuert werden. Insgesamt sollen zirka 14 km Maschendrahtzaun durch einen neuen Zaun ersetzt werden. Auf ca. 120 m Länge im Anflugbereich Piste 24 soll der bestehende Maschendrahtzaun durch einen neuen Maschendrahtzaun ersetzt werden. Das Fundament wird als Streifenfundament ausgeführt werden, welches gleichzeitig die Funktion des Unterkriechschutzes erfüllt. Somit erfolgt auch eine Neuversiegelung. Im Sanierungsbereich befinden sich 19 Toranlagen im Bestand, von denen 7 Anlagen rückzubauen und 12 Toranlagen zu erneuern sind. An mehreren Stellen (ca. 10-15 Stück) sind verschiedene Wasserwege (Bäche, Gewässer etc.) zu queren, die teilweise verrohrt sind. Mit der Baumaßnahme sind Eingriffe in Natur und Landschaft i.S.v. §14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. §§30, 31 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) verbunden. Außer-dem liegt das Planungsgebiet teilweise direkt an den ausgewiesenen Natura 2000-Gebieten (FFH-Gebiet „Wahner Heide“ (DE 5108-301) und Vogelschutzgebiet „Wahner Heide“ (DE 5108-401)). Somit sind u.a. die nachfolgenden umweltrechtlichen Prüfungen notwendig, die Bestandteil des Leistungsumfangs sind: - die Vegetationskartierung der Biotopflächen im Bereich der projektierten Einsatzwege-trassen (z.T. geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG); Biotop- und Lebensraumkartierung nach dem Kartierschlüssel des LANUV NRW - faunistische Kartierungen für die gem. LANUK planungsrelevanten Arten bzw. der für den Artenschutzfachbeitrag (ASB) notwendigen Arten. Bis auf die jährlichen Brutvogelkar-tierungen auf FKB-Gelände liegen in diesen Bereichen keine Artenkartierungen vor. Mit Abgabe des Angebotes soll eine Liste der zu kartierenden Arten abgegeben werden. - den Artenschutzfachbeitrag (ASB) gem. §§44 und 45 BNatSchG - den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) gem. §14 BNatSchG bzw. §§30 und 31 LNatSchG NRW - die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (FFH-VP) in Bezug auf die Natura 2000-Gebiete: FFH-Gebiet Wahner Heide (DE 5108-301) und Vogelschutzgebiet Wahner Heide (DE 5108-401); gem. § 34 BNatSchG bzw. § 53 LNatSchG NRW sowie nach Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie - Allg. Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gem. §§ 5 und 9 UVPG (Screening) - FFH-Verträglichkeitsprüfung (optional) - UVP-Prüfung (optional)

CPV 90721700, 71320000, 71300000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Zuschlag erfolgt an den Bieter mit dem, nach Prüfung wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert