Schulung im Bereich Change Management und Veränderungsbegleitung
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Harz schreibt die Konzeption und Durchführung einer Schulung zum Thema Change Management für Mitarbeitende der Kreisverwaltung aus. Die Leistung umfasst die inhaltliche Vorbereitung, die Erstellung von Schulungsunterlagen sowie die Durchführung der Trainingsmaßnahmen. Das Projekt ist Teil eines Modellvorhabens zur Strategie- und Wissensentwicklung.
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Durchführung einer Schulung im Bereich Change Management und Veränderungsbegleitung
Der Landkreis Harz sucht einen Dienstleister für eine Schulung im Bereich Change Management und Veränderungsbegleitung für seine Mitarbeitenden. Ziel ist es, die Verwaltung bei strategischen Veränderungsprozessen zu unterstützen und das Wissensmanagement zu verbessern. Der Auftrag umfasst die gesamte Konzeption, die Erstellung der Lehrmaterialien sowie die praktische Durchführung der Schulungen. Da es sich um ein Modellprojekt handelt, ist eine fundierte methodische Herangehensweise an die spezifischen Bedürfnisse einer Kreisverwaltung erforderlich.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Interessenskonflikterklärung
- Keine Verurteilungen nach § 129 StGB (kriminelle Vereinigungen)
- Keine Verurteilungen nach § 263/264 StGB (Betrug/Subventionsbetrug)
- Keine Insolvenzverfahren
- Keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB
- Keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Ausschluss mittels Interessenskonflikterklärung § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) §129 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder §129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder inihrem Auftrag verwaltet werden § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen führt ebenso zum Ausschluss. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf.Nachweis durch Eigenerklärung. DasUnternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Leistung ist die Konzeption und Durchführung einer Schulung im Bereich Change Management für Mitarbeitende der Kreisverwaltung des Landkreises Harz. Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Konzeption und Durchführung der Schulung einschließlich geeigneter Schulungsunterlagen.
Zeitplan
- 5. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung