Planungsleistungen für barrierefreie Stadtbahnhaltestellen in Dortmund
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Dortmund schreibt die Ausbauplanung für die Stadtbahnhaltestellen Ofenstraße und Ottostraße aus. Ziel ist die Entwicklung eines barrierefreien Modellhaltestellentypus, der als Standard für zukünftige Haltestellen im Stadtgebiet dienen soll. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren im Anschluss an einen bereits durchgeführten Planungswettbewerb.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Dortmund plant an der Rheinischen Straße den Neubau der Stadtbahnhaltestellen Ofenstraße und Ottostraße. Die beiden oberirdischen Haltestellen sollen einschließlich ihrer Zugangsanlagen barrierefrei ausgebaut werden. Für diese Maßnahmen lobte das Tiefbauamt der Stadt Dortmund einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb nach VgV und RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren aus. Aufgabe war die gestalterische Ausbauplanung der Haltestellen inklusive der erforderlichen Überdachungen, Infrastruktureinrichtungen und aller Möblierungselemente. Mit dem Wettbewerb war auch das Ziel verbunden, einen barrierefreien Modellhaltestellentypus zu entwerfen, der zukünftig an allen neu zu bauenden oberirdischen Haltestellen im gesamten Dortmunder Stadtgebiet umgesetzt werden soll - sei es für Haltestellen in Seiten- als auch in Mittellage. Vorliegend handelt es sich um das Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Planungswettbewerb. Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als vom*von der Bewerber*in unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen lediglich von Nachunternehmungen und Partnerbüros in einer Bietergemeinschaft ausgefüllt werden. Die geforderten Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen. Die ausschreibende Stelle behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen. Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Bietertool der Vergabeplattform zugelassen. Andere als elektronische Angebote über das Bietertool bzw. zu spät eingegangene Angebote führen zum Ausschluss. Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge.
Die Stadt Dortmund plant den barrierefreien Umbau der Stadtbahnhaltestellen Ofenstraße und Ottostraße. Dabei geht es nicht nur um die konkrete Gestaltung dieser beiden Stationen, sondern auch um die Entwicklung eines einheitlichen, barrierefreien Modell-Designs, das künftig als Vorbild für alle oberirdischen Haltestellen im Dortmunder Stadtgebiet dienen soll. Die Leistungen umfassen die architektonische Ausbauplanung inklusive Überdachungen, Möblierung und technischer Infrastruktur. Da das Verfahren auf einen vorangegangenen Planungswettbewerb folgt, ist die Teilnahme auf die dort erfolgreichen Teilnehmer beschränkt. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Wettbewerbsergebnisses sowie weiterer Kriterien wie Projektorganisation und Preis.
Aufteilung in Lose
1 LotInhalt des Verfahrens ist der barrierefreie Umbau der zu den Stadtbahn-Linien U43 und U44 gehörenden Haltestellen Ofenstraße (im Osten) und Ottostraße (im Westen). Es sollen architektonisch anspruchsvolle Lösungen für die Neugestaltung der Haltestellen gefunden werden. Sie sollen mit Witterungsschutz, Informationseinrichtungen, Sitzgelegenheiten etc. versehen werden. Der Entwurf dient als Grundlage für einen barrierefreien Modellhaltestellentypus, der für Haltestellen sowohl in Mittel- als auch in Seitenlage eingesetzt werden kann. Die Gestaltung der Haltestellen Ofenstraße und Ottostraße steht stellvertretend für die der weiteren umzubauenden oberirdischen Haltestellen im Dortmunder Stadtgebiet. Gewünscht ist eine weitgehend einheitliche Gestaltungssprache der beiden Stadtbahnhaltestellen mit wiederkehrenden Gestaltungselementen bzw. Materialien. Zu achten ist insbesondere auf die Nachhaltigkeit der verwendeten Materialien (Dauerhaftigkeit, Vandalismusresistenz, Pflegeaufwand). Hierfür geht die Stadt Dortmund von Bauwerkskosten (KG 300 und 400) in Höhe von 850.000 EUR netto aus. Da lediglich die Überdachung eines Drittels der Gesamtlänge der jeweiligen Bahnsteige (60 m) förderfähig ist, soll die Länge der Überdachung nach Möglichkeit 20 m nicht überschreiten. Auch die förderfähige Obergrenze von 1.500 EUR netto je Quadratmeter Dachfläche soll eingehalten werden. Beides gilt aber nicht zwingend, begründete Überschreitungen sind möglich. Die 2013 in Kraft getretene Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefK) enthält auch neue Regelungen zur Barrierefreiheit. Sie nennt die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr nicht nur als bundespolitisches Ziel - der Gesetzgeber verpflichtet die Aufgabenträger zudem, bis 2022 die Barrierefreiheit auf den gesamten ÖPNV auszudehnen. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien, einer der Preisträgerinnen/einem der Preisträger, in der Regel der Gewinnerin/dem Gewinner, die weitere Bearbeitung der Aufgabe gem. § 8 Abs. 2 RPW 2013 übertragen, - sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, - soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. Entgegen der in Bekanntmachung und in Auslobung aufgeführten Ausführungen erfolgt die Beauftragung nach dem Leistungsbild § 34 HOAI. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis. Es ist beabsichtigt, den ausgewählten Wettbewerbsbeitrag als Grundlage für die Entwicklung eines Modellhaltestellentypus zu verwenden. Es ist beabsichtigt, dass das Nutzungsrecht an die Ausloberin abgetreten wird. Das hierfür erforderliche Prozedere ist Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- price30%
Angebotspreis
- quality50%
Das Wettbewerbsergebnis des vorangegangenen Planungswettbewerbes wird wie folgt gewichtet: 1. Preis: 500 Wertungspunkte 2. Preis: 350 Wertungspunkte 3. Preis: 200 Wertungspunkte
- quality5%
Angaben zum Projektteam (insbesondere zum Projektleiter, Erfahrungen mit Projekten vergleichbarer Größe, Ausbildung und Werdegang der Projektverantwortlichen) Das Angebot hat hinsichtlich der Angaben zum Projektteam eine umso höhere Wertigkeit, je mehr Erfahrungen mit Projekten vergleichbarer Größe, sowie eine einschlägige Ausbildung und entsprechender Werdegang der Projektverantwortlichen, insbesondere bei der Projektleitung, vorliegen.
- quality5%
Angaben zur Projektorganisation (Kostenverfolgung, Terminverfolgung, Präsenz und Kommunikation organisatorische Einbindung von Fachplanern) Das Angebot hat hinsichtlich der Angaben zur Projektorganisation eine umso höhere Wertigkeit, je mehr die Erreichung der Ziele erwartet werden kann (s. Anlage 01 Angebotsbedingungen).
- quality10%
Vorstellung des Umgangs mit der Stellungnahme zum Wettbewerbsentwurf (fehlende Details, technische und funktionale Erfordernisse) Das Angebot hat hinsichtlich des Umgangs mit der Stellungnahme zum Wettbewerbsentwurf eine umso höhere Wertigkeit, je besser sich mit den Punkten aus der Stellungnahme auseinandergesetzt wird.
Zeitplan
- 10. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert