Catering mit Speisen, Getränken, Equipment und verbundenen Leistungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.11.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.000.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
GKV-Spitzenverband
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
06.10.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Servieren von Mahlzeiten (55320000)
  • Zubereitung von Mahlzeiten (55321000)
  • Kochen von Mahlzeiten (55322000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
652796-2025
Verfahrensnummer
3d5c2db3-abae-4e36-8c82-b447ae13de26

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der GKV-Spitzenverband in Berlin sucht einen Auftragnehmer für die Herstellung und Lieferung von Speisen, Getränken und Equipment sowie für verbundene Catering-Leistungen im Gebäude des Auftraggebers. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.000.000 Euro. Der Rahmenvertrag läuft zunächst ein Jahr und kann höchstens dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden; die Angebotsfrist endet am 3. November 2025 um 9:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind die auftragnehmerseitige Herstellung und Lieferung von Speisen, Getränken und Equipment sowie verbundene Catering-Leistungen. Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein Jahr, soweit der Vertrag nicht vorher gekündigt wird. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Catering-Leistungen1.000.000 EUR

    Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind die auftragnehmerseitige Herstellung und Lieferung von Speisen, Getränken und Equipment sowie verbundene Catering-Leistungen im Gebäude des Auftraggebers. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.

    Frist: 03.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6 § 56 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Catering-Leistungen

Preise mit folgender Untergewichtung: • kalkulatorischer Gesamtpreis für Monatsbestellung Sitzungscatering (siehe Kalkulationsblatt Musterbestellung Sitzungscatering) 80 % • kalkulatorischer Gesamtpreis für eine Veranstaltung (siehe Kalkulationsblatt Musterbestellung Veranstaltung) 20 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6 § 56 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 21.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 774632-2025

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