Catering mit Speisen, Getränken, Equipment und verbundenen Leistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 03.11.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.000.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- GKV-Spitzenverband
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 06.10.2025
- CPV-Codes
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- Servieren von Mahlzeiten (55320000)
- Zubereitung von Mahlzeiten (55321000)
- Kochen von Mahlzeiten (55322000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 652796-2025
- Verfahrensnummer
- 3d5c2db3-abae-4e36-8c82-b447ae13de26
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der GKV-Spitzenverband in Berlin sucht einen Auftragnehmer für die Herstellung und Lieferung von Speisen, Getränken und Equipment sowie für verbundene Catering-Leistungen im Gebäude des Auftraggebers. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.000.000 Euro. Der Rahmenvertrag läuft zunächst ein Jahr und kann höchstens dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden; die Angebotsfrist endet am 3. November 2025 um 9:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind die auftragnehmerseitige Herstellung und Lieferung von Speisen, Getränken und Equipment sowie verbundene Catering-Leistungen. Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein Jahr, soweit der Vertrag nicht vorher gekündigt wird. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Catering-Leistungen1.000.000 EUR
Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind die auftragnehmerseitige Herstellung und Lieferung von Speisen, Getränken und Equipment sowie verbundene Catering-Leistungen im Gebäude des Auftraggebers. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Frist: 03.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6 § 56 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Catering-Leistungen
- Preise mit folgender Untergewichtung: • kalkulatorischer Gesamtpreis für Monatsbestellung Sitzungscatering (siehe Kalkulationsblatt Musterbestellung Sitzungscatering) 80 % • kalkulatorischer Gesamtpreis für eine Veranstaltung (siehe Kalkulationsblatt Musterbestellung Veranstaltung) 20 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6 § 56 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 774632-2025
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