Mobiles Coaching für Arbeitsuchende im Landkreis Diepholz
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesagentur für Arbeit vergibt die Konzeption und Durchführung einer Maßnahmekombination „Mobiles Coaching“ für ca. 15 Plätze im Bezirk des Jobcenters im Landkreis Diepholz. Rechtsgrundlage ist § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III. Bei der Beschaffung handelt es sich um eine soziale Dienstleistung im Bereich der Arbeitsförderung.
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§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III - Mobiles Coaching Konzeption und Durchführung der Maßnahmekombination Mobiles Coaching nach § 16 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) für ca. 15 Plätze im Bezirk des Jobcenters im Landkreis Diepholz
Die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch das Regionale Einkaufszentrum Nord in Hannover, vergibt einen Auftrag für mobiles Coaching an Arbeitsuchende im Landkreis Diepholz. Das Coaching richtet sich an etwa 15 Teilnehmer und kombiniert Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und dem Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung). Solche Maßnahmen sollen Langzeitarbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen durch individuelle Betreuung und Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt helfen. Der Auftrag umfasst die vollständige Konzeption und Durchführung der Maßnahme.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erfahrung in der Durchführung von Coaching-Maßnahmen nach SGB II/SGB III
- Kenntnisse im Sozialrecht (SGB II und SGB III)
- Nachweisliche Kompetenz in der Arbeitsvermittlung und -förderung
- Fähigkeit zur mobilen Durchführung von Coaching-Angeboten
- Eignung als Träger der Arbeitsförderung
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotREZ NORD 45ind JC im Landkreis Diepholz
Zeitplan
- 22. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert