Mobile Speichel- und Urin-Drogentests für die Polizei Berlin
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.12.2025, 06:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 310.400 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Polizei Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 05.12.2025
- CPV-Codes
- Reagenzstreifen (33124131)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 810730-2025
- Verfahrensnummer
- c7d6dcb8-7ffa-4a67-820b-02558ebeab60
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Polizei Berlin beschafft mobile Drogenvortestgeräte für Speichel- und Urintests zum Nachweis einer aktuellen Intoxikation durch Betäubungsmittel. Der geschätzte Auftragswert beträgt 310.400 Euro. Der Rahmenvertrag gilt für 2026 und 2027, mit einer optionalen Verlängerung für 2028, und betrifft die Region Berlin.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag Speichelvortest und Urintest für die Jahre 2026-2027 (Optional 2028)
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Speicheltest
Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Neubeschaffung von mobilen Drogenvortestgeräten (Speicheltests – „Taschentest“) zum Nachweis einer aktuellen Intoxikation von Betäubungsmitteln.
Frist: 19.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Urintest
Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Neubeschaffung von mobilen Drogenvortestgeräten (Urintests) zum Nachweis einer aktuellen Intoxikation von Betäubungsmitteln.
Frist: 19.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Speicheltest
- Für die Bewertung ist allein der Preis entscheidend. Voraussetzung ist jedoch, dass die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Mindestanforderungen eingehalten werden.
- 100 %
LOT-0002 · Urintest
- Für die Bewertung ist allein der Preis entscheidend. Voraussetzung ist jedoch, dass die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Mindestanforderungen eingehalten werden.
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 13.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 105908-2026
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