Mobile Sammlung und Entsorgung von Schadstoffen

Was wird ausgeschrieben
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße schreibt die mobile Sammlung und Entsorgung von jährlich etwa 76 Tonnen Schadstoffen aus. Der Auftrag umfasst die logistische Abwicklung sowie die fachgerechte Entsorgung der gesammelten Stoffe. Die Laufzeit und der genaue Beginn sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Mobile Sammlung und Entsorgung von rund 76 Mg/a Schadstoffen
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße sucht einen Dienstleister für die mobile Sammlung und Entsorgung von Schadstoffen. Dabei geht es um ein jährliches Volumen von etwa 76 Tonnen, die fachgerecht eingesammelt und entsorgt werden müssen. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Erklärungen zu Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und zum Insolvenzstatus nachweisen sowie Angaben zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes machen. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Entsorgungsunternehmen, die über die notwendigen Genehmigungen für den Umgang mit gefährlichen Abfällen verfügen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 oder § 124 GWB
- Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Bestätigung über das Nichtbestehen von Insolvenz- oder Liquidationsverfahren
- Erklärung zur Anwendung bzw. Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe/n, durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/n. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre/n, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde/n ich/wir ihn vorlegen. - Angabe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns Anwendung findet. Darüber hinaus bestätige/n ich/wir, dass ich/wir alle aus dem 2. Abschnitt des LkSG erwachsenen Sorgfaltspflichten einhalte/n. oder Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns keine Anwendung findet. Die Nachforderung erfolgt gemäß Vergabeunterlagen
Aufteilung in Lose
1 Lotsiehe Leistungsverzeichnis
Zeitplan
- 29. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung