Mobile Sammlung und Entsorgung gefährlicher Abfälle im Saale-Orla-Kreis
Was wird ausgeschrieben
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) vergibt die halbjährliche mobile Sammlung gefährlicher Abfälle aus privaten Haushalten mittels Schadstoffmobil. Der Auftragnehmer muss Tourenpläne erstellen, Standzeiten an Wertstoffhöfen absichern und die ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung in zugelassenen Anlagen nachweisen. Die Vertragslaufzeit ist auf mehrere Jahre angelegt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Auf der Grundlage der jeweils gültigen Fassung der Abfallwirtschaftssatzung des ZASO ist die halbjährliche, mobile Sammlung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten im o. g. Gebiet mit einem für diese Tätigkeit vollwertig ausgerüsteten „Schadstoffmobil“ durchzufüh-ren. Es ist ein Tourenplan gemäß den Vorgaben des ZASO zu den Ortschaften, Standplätzen und Standzeiten zu erstellen. Es sind im Weiteren die Standzeiten an den benannten Wertstoffhöfen abzusichern. Die erfassten gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle sind in dafür zugelassenen Anlagen ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen. Die ordnungsgemäße Verwertung /Beseitigung ist nachzuweisen.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) in Thüringen vergibt die mobile Sammlung und Entsorgung gefährlicher Abfälle aus privaten Haushalten. Zweimal jährlich fährt ein Schadstoffmobil verschiedene Standorte im Saale-Orla-Kreis an, um residents die Möglichkeit zu geben, Problemstoffe wie Batterien, Farben oder Chemikalien abzugeben. Der Auftragnehmer erstellt die Tourenpläne, sichert die Öffnungszeiten an den Wertstoffhöfen und muss die ordnungsgemäße Entsorgung oder Verwertung in zugelassenen Anlagen nachweisen. Es handelt sich um einen kommunalen Entsorgungsauftrag im Bereich Umweltdienstleistungen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis ordnungsgemäßer Entsorgungs- und Verwertungswege
- Eignung für gefährliche Abfälle nach Abfallrecht
- Fahrzeug mit vollständiger Schadstoffmobil-Ausrüstung
- Fähigkeit zur Tourenplanung im ländlichen Raum
- Zugelassene Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Ordnungsmäßigkeit der vorgesehenen Entsorgungs- und Verwertungswege
Aufteilung in Lose
1 LotAuf der Grundlage der jeweils gültigen Fassung der Abfallwirtschaftssatzung des ZASO ist die halbjährliche, mobile Sammlung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten im o. g. Gebiet mit einem für diese Tätigkeit vollwertig ausgerüsteten „Schadstoffmobil“ durchzufüh-ren. Es ist ein Tourenplan gemäß den Vorgaben des ZASO zu den Ortschaften, Standplätzen und Standzeiten zu erstellen. Es sind im Weiteren die Standzeiten an den benannten Wertstoffhöfen abzusichern. Die erfassten gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle sind in dafür zugelassenen Anlagen ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen. Die ordnungsgemäße Verwertung /Beseitigung ist nachzuweisen.
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung