Mobile Sammlung und Entsorgung gefährlicher Abfälle im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Was wird ausgeschrieben
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) vergibt die halbjährliche mobile Sammlung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Der Auftragnehmer muss ein voll ausgerüstetes Schadstoffmobil einsetzen, einen Tourenplan erstellen und die Standzeiten an den Wertstoffhöfen absichern. Die erfassten Abfälle sind in zugelassenen Anlagen ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Auf der Grundlage der jeweils gültigen Fassung der Abfallwirtschaftssatzung des ZASO ist die halbjährliche, mobile Sammlung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten im o. g. Gebiet mit einem für diese Tätigkeit vollwertig ausgerüsteten „Schadstoffmobil“ durchzufüh-ren. Es ist ein Tourenplan gemäß den Vorgaben des ZASO zu den Ortschaften, Standplätzen und Standzeiten zu erstellen. Es sind im Weiteren die Standzeiten an den benannten Wertstoffhöfen abzusichern. Die erfassten gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle sind in dafür zugelassenen Anlagen ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen. Die ordnungsgemäße Verwertung /Beseitigung ist nachzuweisen.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) in Thüringen vergibt die mobile Sammlung und Entsorgung gefährlicher Abfälle aus privaten Haushalten. Zweimal jährlich fährt ein Schadstoffmobil verschiedene Standorte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt an, um gefährliche Abfälle wie Batterien, Farben oder Chemikalien von Bürgern einzusammeln. Der Auftragnehmer muss zusätzlich die Standzeiten an den Wertstoffhöfen sicherstellen und die ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung in zugelassenen Anlagen nachweisen. Bewerber müssen nachweisen, dass ihre Entsorgungs- und Verwertungswege ordnungsgemäß sind.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis ordnungsgemäßer Entsorgungs- und Verwertungswege
- Einsatz eines vollwertig ausgerüsteten Schadstoffmobils
- Erstellung eines Tourenplans gemäß Vorgaben des ZASO
- Absicherung der Standzeiten an Wertstoffhöfen
- Ordnungsgemäße Verwertung/Beseitigung in zugelassenen Anlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Ordnungsmäßigkeit der vorgesehenen Entsorgungs- und Verwertungswege
Aufteilung in Lose
1 LotAuf der Grundlage der jeweils gültigen Fassung der Abfallwirtschaftssatzung des ZASO ist die halbjährliche, mobile Sammlung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten im o. g. Gebiet mit einem für diese Tätigkeit vollwertig ausgerüsteten „Schadstoffmobil“ durchzuführen. Es ist ein Tourenplan gemäß den Vorgaben des ZASO zu den Ortschaften, Standplätzen und Standzeiten zu erstellen. Es sind im Weiteren die Standzeiten an den benannten Wertstoffhöfen abzusichern. Die erfassten gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle sind in dafür zugelassenen Anlagen ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen. Die ordnungsgemäße Verwertung /Beseitigung ist nachzuweisen.
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung