Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Planon GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

1. Juli 2026

TED·515708-2026

Mobile Inventarisierungslösung für Planon

Bayern
München, Germany·Veröffentlicht 27. Juli 2026
IT-DienstleistungenForschung und EntwicklungÖffentliche VerwaltungSoftwareentwicklungFacility ManagementMobile LoesungenInventarverwaltungIt Dienstleistungen
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Fraunhofer-Gesellschaft schreibt die Beschaffung einer mobilen Inventarisierungslösung für das System Planon aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich Softwareentwicklung und -wartung. Der Auftrag wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Mobile_Inventory_Planon

VergabeHero-Einschätzung

Die Fraunhofer-Gesellschaft sucht einen Dienstleister für die Implementierung oder Erweiterung einer mobilen Inventarisierungsfunktion für ihre bestehende Planon-Software. Planon ist eine weit verbreitete Plattform für das Facility Management, mit der Gebäude, Anlagen und Inventar verwaltet werden. Ziel ist es, die Erfassung und Verwaltung von Inventargegenständen direkt vor Ort über mobile Endgeräte zu ermöglichen. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb handelt, ist davon auszugehen, dass der Auftrag an einen spezialisierten Anbieter vergeben wird, der bereits mit der bestehenden Systemlandschaft vertraut ist.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Mobile_Inventory_Planon - PR1248850-9603-I

Mobile_Inventory_Planon

CPV 72268000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Planon GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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