Unterstützung bei der Erstellung des Kapitels Soziales für den Europäischen Sozialfonds 2028-2034

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sucht Unterstützung bei der inhaltlichen Ausarbeitung des Kapitels 'Soziales' für den neuen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplan zur EU-Förderperiode 2028-2034. Der Auftrag umfasst die fachliche Erstellung, die Einbindung relevanter Partner sowie die Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Die Vertragslaufzeit beginnt im Oktober 2026 und endet im Januar 2028, zuzüglich optionaler Verlängerungszeiträume.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Europäische Sozialfonds soll dem Grunde nach auch in der künftigen Förderperiode 2028 - 2034 fortgeführt werden. Grundlagen für die Umsetzung wird u.a. der Nationale und Regionale Partnerschaftsplan (NRPP) als Teil des neuen „Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union für den Zeitraum 2028 bis 2034“ (MFR 2028-2034) sein. Weiterhin sind die Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission (KOM) zur Förderperiode 2028 - 2034, die aktuell noch verhandelt werden, als Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten bekommen seitens der (KOM) ein festes EU-Budget zugewiesen und legen im NRPP fest, wie die Mittel auf die verschiedenen Politikbereiche verteilt werden. Der Deutsche Nationale und Regionale Partnerschaftsplan (DNRPP) soll auf der Basis der obigen Verordnungsvorschläge in sektorale und regionale Kapitel untergliedert werden. Das Bundesminsiterium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist auf der Basis der obigen Verordnungsvorschläge im Rahmen seiner Federführung für den ESF in den bisherigen FP sowie der innerstaatlich vereinbarten Aufgabenverteilung im DNRPP zuständig für a) die Erstellung des Kapitels „Soziales“ auf Bundesebene b) die Einbindung der relevanten Partner für das Kapitel „Soziales“ auf Bundesebene und c) die erweiterte Köhärenzabstimmung zwischen Bund und Ländern zum EU-Ziel „Soziales“ Zu den obigen Aufgaben ist im Rahmen dieser Ausschreibung jeweils ein Leistungsbaustein vorgesehen. Die Arbeiten sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen und zum Start der Förderperiode mit der Genehmigung des NRPP durch die KOM abgeschlossen werden. Hauptvertragslaufzeit: Die Leistungserbringung soll direkt nach der Zuschlagserteilung beginnen (geplant für 10/2026). Der Vertrag endet zum 31.01.2028. Optionen: 1. Optionen für die Zeit vom 01.02.2028 bis 30.04.2028 2. Optionen für die Zeit vom 01.05.2028 bis 31.07.2028 Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) benötigt fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung der nächsten EU-Förderperiode (2028-2034). Konkret geht es darum, das Kapitel 'Soziales' für den sogenannten Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplan zu erarbeiten. Der Auftragnehmer hilft dabei, die inhaltlichen Schwerpunkte festzulegen, relevante Akteure einzubinden und die Abstimmung zwischen Bund und Ländern zu koordinieren. Die Laufzeit des Projekts ist auf etwa 16 Monate angelegt, mit der Option auf eine Verlängerung um bis zu sechs Monate.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Ausschluss von Bietern bei rechtskräftigen Verurteilungen gem. § 123 GWB
- Einhaltung der Ausschlussgründe gem. § 124 GWB
- Erfüllung der Anforderungen nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Nachforderungen nur im Rahmen des § 56 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotDer Europäische Sozialfonds soll dem Grunde nach auch in der künftigen Förderperiode 2028 - 2034 fortgeführt werden. Grundlagen für die Umsetzung wird u.a. der Nationale und Regionale Partnerschaftsplan (NRPP) als Teil des neuen „Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union für den Zeitraum 2028 bis 2034“ (MFR 2028-2034) sein. Weiterhin sind die Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission (KOM) zur Förderperiode 2028 - 2034, die aktuell noch verhandelt werden, als Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten bekommen seitens der (KOM) ein festes EU-Budget zugewiesen und legen im NRPP fest, wie die Mittel auf die verschiedenen Politikbereiche verteilt werden. Der Deutsche Nationale und Regionale Partnerschaftsplan (DNRPP) soll auf der Basis der obigen Verordnungsvorschläge in sektorale und regionale Kapitel untergliedert werden. Das Bundesminsiterium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist auf der Basis der obigen Verordnungsvorschläge im Rahmen seiner Federführung für den ESF in den bisherigen FP sowie der innerstaatlich vereinbarten Aufgabenverteilung im DNRPP zuständig für a) die Erstellung des Kapitels „Soziales“ auf Bundesebene b) die Einbindung der relevanten Partner für das Kapitel „Soziales“ auf Bundesebene und c) die erweiterte Köhärenzabstimmung zwischen Bund und Ländern zum EU-Ziel „Soziales“ Zu den obigen Aufgaben ist im Rahmen dieser Ausschreibung jeweils ein Leistungsbaustein vorgesehen. Die Arbeiten sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen und zum Start der Förderperiode mit der Genehmigung des NRPP durch die KOM abgeschlossen werden. Hauptvertragslaufzeit: Die Leistungserbringung soll direkt nach der Zuschlagserteilung beginnen (geplant für 10/2026). Der Vertrag endet zum 31.01.2028. Optionen: 1. Optionen für die Zeit vom 01.02.2028 bis 30.04.2028 2. Optionen für die Zeit vom 01.05.2028 bis 31.07.2028 Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Zeitplan
- 3. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung