Mittagsverpflegung und Serviceleistungen für die Hermann-Schmidt-Schule

Was wird ausgeschrieben
Der Kreis Paderborn schreibt die Mittagsverpflegung für die Standorte Schloss-Neuhaus und Büren sowie zusätzliche Serviceleistungen für den Standort Büren aus. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.07.2029, mit Optionen auf Verlängerung. Insgesamt werden täglich etwa 180 Mahlzeiten an drei Tagen pro Woche geliefert.
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1. Gegenstand der Ausschreibung Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung der Förderschule Hermann-Schmidt-Schule des Kreises Paderborn mit einer Mittagsverpflegung für die Standorte Schloß Neuhaus und Büren. Darüber hinaus werden am Standort Büren die erforderlichen Serviceleistungen ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich vom 01.11.2026 bis zum 31.07.2029. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmer hat/haben die ordnungsgemäße Herstellung, Lieferung und Bereitstellung der Mittagsverpflegung entsprechend den Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung sicherzustellen. 2. Auftragsumfang und Losaufteilung 2.1 Los I - Lieferung der Mittagsverpflegung Standort Schloss Neuhaus Standort Schloß Neuhaus Hermann-Schmidt-Schule Merschweg 6 33104 Paderborn Die durchschnittliche Anzahl der täglich bereitzustellenden Mahlzeiten beträgt 95 Portionen. Die Mittagsverpflegung ist derzeit an drei Schultagen pro Woche (Montag, Dienstag und Donnerstag) zu liefern. Die angegebene Menge stellt einen unverbindlichen Richtwert dar. Änderungen der Portionszahlen und der Belieferungstage bleiben vorbehalten. 2.2 Los II - Lieferung der Mittagsverpflegung Standort Büren Standort Büren Hermann-Schmidt-Schule Bühl 7 33142 Büren Die durchschnittliche Anzahl der täglich bereitzustellenden Mahlzeiten beträgt 85 Portionen. Die Mittagsverpflegung ist derzeit an drei Schultagen pro Woche (Montag, Dienstag und Donnerstag) zu liefern. Die angegebene Menge stellt einen unverbindlichen Richtwert dar. Änderungen der Portionszahlen und der Belieferungstage bleiben vorbehalten. 2.3 Los II - Serviceleistungen am Standort Büren Der Auftragnehmer übernimmt die Serviceleistungen für die Mittagsverpflegung am Schulstandort Büren. 3. Allgemeine Vertragsbedingungen 3.1 Preisgestaltung In den Angebotspreisen sind sämtliche preisbeeinflussende Faktoren zu berücksichtigen. Die angebotenen Preise müssen die vollständige und vertragsgemäße Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen umfassen. Die Preise sind als Nettopreise anzugeben. Vertragslaufzeit und Verlängerungsoption Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.07.2029. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verträge für einzelne oder beide Lose durch einseitige Erklärung zweimal um jeweils ein Jahr oder einmalig um bis zu zwei Jahre zu verlängern. Über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption entscheidet der Auftraggeber rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. 3.2 Preisanpassung Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption kann über eine Anpassung der vereinbarten Preise verhandelt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland seit Vertragsbeginn bis zum Zeitpunkt der Verlängerung um mindestens 1,5 Prozentpunkte erhöht hat. Die Obergrenze einer Preisanpassung bildet die Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex im entsprechenden Zeitraum. 3.3 Ansprechpartner und Zusammenarbeit Der Auftraggeber benennt für die Schulverpflegung eine feste Ansprechperson. Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen, ordnungsgemäßen und störungsfreien Versorgung ist eine enge und zeitnahe Abstimmung zwischen den Auftragnehmern, den Schulen und dem Schulträger erforderlich. Insbesondere die Schnittstelle zwischen der Essenslieferung (Los II) und den Serviceleistungen am Standort Büren (Los III) sind durch die jeweiligen Auftragnehmer eigenverantwortlich zu organisieren und abzustimmen. Der Auftraggeber ist in wesentliche Abstimmungen einzubeziehen. Sofern zwischen den Auftragnehmern keine Einigung erzielt werden kann, trifft der Auftraggeber die abschließende Entscheidung. 3.4 Leistungsbeginn Die Leistungserbringung beginnt mit dem ersten Schultag nach den Herbstferien 02.11.2026. Die konkreten Termine werden den Auftragnehmern rechtzeitig vor Vertragsbeginn mitgeteilt. Während der Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt grundsätzlich keine Leistungserbringung. 3.5 Berichtspflichten Auf Anforderung des Auftraggebers sind die zur Beurteilung der Schulverpflegung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Sofern politische Gremien des Kreises Paderborn, insbesondere der Schul- und Sportausschuss, einen Sachstandsbericht zur Schulverpflegung wünschen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die hierfür erforderlichen Informationen bereitzustellen und auf Anforderung an entsprechenden Besprechungen teilzunehmen. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der Kreis Paderborn sucht einen oder mehrere Dienstleister für die tägliche Mittagsverpflegung an zwei Standorten der Hermann-Schmidt-Schule. Das Projekt ist in drei Lose unterteilt: Die Lieferung von Mahlzeiten für den Standort Schloss-Neuhaus, die Lieferung für den Standort Büren sowie zusätzliche Serviceleistungen in Büren, wie etwa die Essensausgabe, Reinigung und Spüldienste. Die Belieferung erfolgt an drei Tagen pro Woche (Montag, Dienstag, Donnerstag) während der Schulzeit. Der Vertrag läuft ab November 2026 für knapp drei Jahre, wobei der Auftraggeber die Option hat, die Laufzeit um bis zu zwei Jahre zu verlängern.
Aufteilung in Lose
3 LoteDer Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung der Mittagsverpflegung für den Standort der Hermann-Schmidt-Schule in Schloß Neuhaus. Die durchschnittliche Anzahl der täglich bereitzustellenden Mahlzeiten beträgt 85 Portionen. Die angegebene Menge stellt einen unverbindlichen Richtwert dar. Änderungen der Portionszahlen und der Belieferungstage bleiben vorbehalten. Die Belieferung erfolgt an den Schultagen des Landes Nordrhein-Westfalen Montag, Dienstag und Donnerstag. Während der Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen findet keine Belieferung statt. Die Speisen sind in geeigneten, wiederverwendbaren Transportbehältnissen anzuliefern, die gewährleisten, dass die vorgeschriebenen Speisentemperaturen bis zur Essensausgabe eingehalten werden. Die Speisen werden von den Küchenkräften entgegengenommen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung der Mittagsverpflegung für den Standort der Hermann-Schmidt-Schule in Büren. Die durchschnittliche Anzahl der täglich bereitzustellenden Mahlzeiten beträgt 95 Portionen. Die angegebene Menge stellt einen unverbindlichen Richtwert dar. Änderungen der Portionszahlen und der Belieferungstage bleiben vorbehalten. Die Belieferung erfolgt an den Schultagen des Landes Nordrhein-Westfalen jeweils montags, dienstags und donnerstags. Während der Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen sowie an unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Belieferung. Die Speisen sind in geeigneten, wiederverwendbaren und lebensmittelechten Transportbehältnissen anzuliefern, die gewährleisten, dass die vorgeschriebenen Speisentemperaturen bis zur Essensausgabe eingehalten werden. Die Anlieferung erfolgt zu den mit dem Auftraggeber abgestimmten Lieferzeiten. Die Speisen sind so rechtzeitig anzuliefern, dass eine ordnungsgemäße Vorbereitung sowie eine pünktliche Essensausgabe sichergestellt sind. Die Lieferung ist an das vom Auftragnehmer des Loses III eingesetzte Personal zu übergeben. Dieses übernimmt die Annahme der Lieferung, die Kontrolle auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel sowie die Vorbereitung der Essensausgabe. Der Auftragnehmer stellt das für die Essensausgabe erforderliche Mehrweggeschirr sowie Besteck in ausreichender Anzahl und in hygienisch einwandfreiem Zustand zur Verfügung. Nach Beendigung der Essensausgabe übernimmt der Auftragnehmer die Abholung des benutzten Geschirrs und Bestecks sowie deren Reinigung in eigener Verantwortung. Er stellt sicher, dass für den jeweils folgenden Verpflegungstag wieder ausreichend sauberes Geschirr und Besteck zur Verfügung stehen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Mittagsverpflegung am Schulstandort Büren. Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der Essensausgabe, die Vor- und Nachbereitung, die Reinigung der Ausgabeküche und des Mensabereiches, das Spülen des Geschirrs sowie die Entsorgung der Speisereste.
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung