Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: keine Angaben

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

3. Aug. 2026

TED·538971-2026

Mittagsverpflegung für Lehrgangsteilnehmende der ZAW-Betriebsstätte Veitshöchheim

Bayern
Oldenburg, Germany·Veröffentlicht 4. Aug. 2026
Gastronomie und VerpflegungÖffentliche VerwaltungVerteidigungCateringserviceGemeinschaftsverpflegungBundeswehrOeffentliche AuftraggeberDienstleistungen
Auftragswert
~€108k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Verpflegungsamt der Bundeswehr schreibt die Mittagsverpflegung für Lehrgangsteilnehmer der ZAW-Betriebsstätte in Veitshöchheim aus. Der Auftrag umfasst die tägliche Bereitstellung von Mittagessen von Montag bis Donnerstag für bis zu 70 Personen. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Verpflegung von anderer Seite für Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer der ZAW BetrSt Veitshöchheim

VergabeHero-Einschätzung

Das Verpflegungsamt der Bundeswehr sucht einen Dienstleister für die tägliche Mittagsverpflegung von Lehrgangsteilnehmern an der ZAW-Betriebsstätte in Veitshöchheim. Die Versorgung findet von Montag bis Donnerstag statt und ist für eine Kapazität von maximal 70 Personen ausgelegt. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb handelt, wird der Auftrag direkt an einen geeigneten Caterer vergeben. Die Ausschreibung zielt auf eine zuverlässige und kontinuierliche Verpflegungslösung für den Lehrbetrieb ab.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Mittagsverpflegung Lehrgangsteilnehmende ZAW BetrSt Veitshöchheim

Verpflegung (Mittagessen) von Montag bis Donnerstag von max. 70 Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer

CPV 55500000, 55320000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an keine Angaben

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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