TED·414112-2026

Mittagsverpflegung für die Astrid-Lindgren-Schule in Lohnde

Niedersachsen
Seelze, Germany·Veröffentlicht 17. Juni 2026
VerpflegungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenCateringSchulverpflegungOeffentliche VerwaltungLebensmittelversorgungGrundschule
Auftragswert
~€300k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
16. Juli 2026
-18 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Seelze schreibt die Mittagsverpflegung für die Grundschulkinder der Astrid-Lindgren-Schule in Lohnde aus. Der Auftrag umfasst die tägliche Versorgung im Cook & Hold-Verfahren ab voraussichtlich August 2026. Aufgrund örtlicher Gegebenheiten ist die Zubereitungsvariante fest vorgegeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Mittagsverpflegung Astrid-Lindgren-Schule Lohnde

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Seelze sucht einen Caterer für die Mittagsverpflegung an der Astrid-Lindgren-Schule im Ortsteil Lohnde. Die Verpflegung soll im sogenannten Cook & Hold-Verfahren erfolgen, bei dem die Speisen heiß zubereitet und warmgehalten bis zur Ausgabe transportiert werden. Da die Mensa im Bürgerhaus Lohnde eingerichtet wird, müssen Bieter beachten, dass der Spülbereich zum Start möglicherweise noch nicht vollständig einsatzbereit ist. Der Vertrag soll voraussichtlich zum 13. August 2026 beginnen, sobald die Mensa in Betrieb genommen wird.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Vollständig ausgefülltes Preisblatt
  • Einreichung eines Menüplanvorschlags

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Das Preisblatt (vollständig ausgefüllt) und der Menüplanvorschlag MÜSSEN bei der Angebotsöffnung vorliegen. Alle übrigen fehlenden oder auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Unterlagen werden nachgefordert, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Mittagsverpflegung Astrid-Lindgren-Schule Lohnde

Gegenstand der Ausschreibung ist die Mittagsverpflegung der Grundschulkinder an der Astrid-Lindgren-Schule in Lohnde. Die Mensa der Astrid-Lindgren-Schule wird momentan im Bürgerhaus Lohnde eingerichtet. Die Fertigstellung des Spülbereichs ist zum Vertragsbeginn nicht sichergestellt. Frühestmöglicher Vertragsbeginn ist der erste Tag der Inbetriebnahme der Mensa, voraussichtlich 13.08.2026. Aufgrund der vorgegebenen örtlichen Beschränkungen ist nur die Zubereitungsvariante Cook & Hold möglich. Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferleistungen, die Personalgestellung sowie die Möglichkeit Geschirr und Besteck für einen begrenzten Anfangszeitraum vorzuhalten und die Reinigungsleistung. Der Dienstleistungsvertrag für die Essensversorgung und Personalgestellung wird vorerst für ein Jahr bis zum 31.07.2027 geschlossen mit der Option einer einmaligen Verlängerung für ein weiteres Schuljahr, bis maximal zum 31.07.2028. Auf Basis der geschätzten Essensportionen hat der Bieter in der Anlage "Preisblatt" jeweils einen pauschalen Festpreis für ein Menü, ein vegetarisches Menü und eine Nachspeise pro Kind bzw. Portion anzugeben. Außerdem ist hier der Stundenpreis für die Personalgestellung anzugeben. Es werden zwei Menülinien vorausgesetzt. Der Anbieter stellt die erforderlichen Ausgabe- bzw. Küchenkräfte bereit. Auf einzelverpackte Portionen ist aus pädagogischen und ökologischen Aspekten zu verzichten. Die einzelnen Menübestandteile sind getrennt in eigenen Behältnissen zu liefern. Der Anbieter rechnet die Essenskosten monatlich direkt mit den Sorgeberechtigten der verpflegten Kinder, sowie etwaige Zuschüsse direkt mit der Stadt Seelze ab. Der Anbieter hält ein Bestellsystem vor. Der Anbieter verpflichtet sich nach Zuschlag zur Unterzeichnung des Vertrags (Anlage 1). Alle weiteren Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

CPV 55524000, 55521200Frist 16. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 16. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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