Mittägliche Warm- und Kaltspeisenbelieferung für fünf Grundschulen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.06.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 8.670.000 EUR
- Lose
- 5
- Auftraggeber
- Stadt Landshut
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 29.05.2026
- CPV-Codes
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- Zubereitung von Mahlzeiten (55321000)
- Auslieferung von Schulmahlzeiten (55523100)
- Bekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 367963-2026
- Verfahrensnummer
- 820b5925-bed2-4ab0-bf1d-dbfdd0796e67
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Landshut sucht einen Cateringdienstleister für die mittägliche Belieferung mit warmen und kalten Speisen an fünf Grundschulen einschließlich der zugehörigen Mittagsbetreuung. Die Leistung wird in Landshut erbracht und ist mit einem geschätzten Gesamtwert von 8,67 Millionen Euro angegeben; je Teilbereich ist eine Laufzeit von 365 Tagen vorgesehen. Angebote können bis zum 29. Juni 2026 eingereicht werden, wobei Preis und Qualität jeweils zur Hälfte gewichtet werden.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Landshut (AG) plant die mittägliche Warm- und Kaltspeisenbelieferung für die • Grundschule Berg • Grundschule Carl-Orff • Grundschule „Konradin“ • Grundschule „Karl-Heiss“ • Grundschule „St. Wolfgang“ sowie die dazugehörige Mittagsbetreuung an einen Cateringdienstleister (AN) zu vergeben.
Leistungen nach Losen (5)
LOT-0001 · Grundschule Berg90.000 EUR
Grundschule Berg, Weinzierlstraße 38 D-84036 Landshut
Frist: 29.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Grundschule Carl-Orff92.000 EUR
Grundschule Carl-Orff, Lortzingweg 8 D-84034 Landshut
Frist: 29.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Grundschule Konradin32.000 EUR
Grundschule Konradin, St.-Vinzenz-Platz 4 D-84036 Landshut
Frist: 29.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Grundschule Karl-Heiss59.000 EUR
Grundschule Karl-Heiss, Neue Bergstraße 4 D-84036 Landshut
Frist: 29.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Grundschule St. Wolfgang sowie dazugehörige Mittagsbetreuung39.000 EUR
Grundschule St. Wolfgang, Weilerstr. 19 D-84032 Landshut sowie die dazugehörige Mittagsbetreuung Weilerstr. 20 und 25a D-84032 Landshut
Frist: 29.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
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Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 11.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 556144-2026
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