Minibagger mit Anbauwerkzeugen
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, beschafft zwei Minibagger der 8,5-Tonnen-Klasse samt passendem Anbauwerkzeug. Die Maschinen dienen der Instandhaltung und zum Teil dem Bau von Bundesautobahnen im südbayerischen Raum. Die Angebotsfrist endet am 9. Juni 2026. Ein offizieller Schätzwert ist nicht angegeben, wird aber aufgrund der Maschinengröße und Stückzahl im hohen sechsstelligen Eurobereich liegen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
2 Minibagger in der 8,5 TO Klasse mit Anbauwerkzeugen
Die Autobahn GmbH des Bundes benötigt zwei Minibagger der 8,5-Tonnen-Klasse mit verschiedenen Anbaugeräten für die Wartung und den Ausbau von Bundesautobahnen in Südbayern. Diese leichten Baumaschinen sind ideal für Arbeiten auf begrenztem Raum, wie das Ausheben von Kanälen, das Entfernen von Wurzeln oder das Lockern von Asphalt. Die Lieferung ist bis Mitte 2026 geplant, wobei der Zuschlag ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben wird. Für den Kauf müssen Interessenten lediglich die üblichen gesetzlichen Nachweise über ihre Zuverlässigkeit, Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit erbringen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis freier Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
- Nachweis ordnungsgemäßer Steuer- und Sozialversicherungsabgaben
- Erfüllung der Pflichten nach Mindestlohngesetz und AEBG
- Nachweis über durchgeführte Selbstreinigung bei Vorstrafen
- Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf gesondertes Verlangen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
1 LotMinibagger mit Anbauwerkzeugen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung