Beschaffung von 900 Mini-PC-Systemen

Was wird ausgeschrieben
Das Universitätsklinikum Augsburg schreibt die Lieferung von 900 Mini-PC-Systemen zur Erweiterung der IT-Infrastruktur aus. Zusätzlich besteht eine Option auf eine Erweiterung um 20 % der Grundmenge. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des niedrigsten Preises.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Kauf von insgesamt 900 Mini-PC System mit einer Option auf weitere 20% der Grundmenge zur Erweiterung der bestehenden IT-Infrastruktur
Das Universitätsklinikum Augsburg benötigt 900 neue Mini-PCs, um seine IT-Ausstattung zu modernisieren und zu erweitern. Zusätzlich gibt es eine Option, bei Bedarf weitere 20 % der Menge (also bis zu 180 zusätzliche Geräte) zu bestellen. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben, das heißt, das günstigste Angebot gewinnt. Interessierte Unternehmen müssen die gesetzlichen Standards zur Eignung erfüllen, etwa den Nachweis, dass keine Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vorliegen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass gemäß § 56 VgV Abs. 2 Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Dies gilt gleichermaßen, sofern das Angebot und / oder deren Bestandteile nicht dem geforderten Dateiformat entsprechen. Die ausschreibende Stelle kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen -oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle innerhalb einer von dieser festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der von der ausschreibenden Stelle gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotKauf von insgesamt 900 Mini-PC System mit einer Option auf weitere 20% der Grundmenge zur Erweiterung der bestehenden IT-Infrastruktur
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Die Wertung erfolgt zu 100% basierend auf dem Gesamtpreis (Anlage 8). Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.
Zeitplan
- 14. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung