Militärische Signal- und Alarmgeräte (LS78, LS95, LR51) für die Bundeswehr
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) beschafft Herstellung und Lieferung von militärischen Signal- und Alarmgeräten verschiedener Typen: 26,5mm LS78 Signal Licht für Fliegererkennung, LS95 Signal Licht mit Schall-ABC-Alarm sowie LR51 Signal Licht mit Rauch-Fliegeralarm. Die Beschaffung umfasst 6 Lose und erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Aufruf zum Wettbewerb. Die Angebotsfrist endet am 10. Juni 2026.
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Herstellung und Lieferung von 26,5mm LS78 Signal Licht, Fliegererkennung, LS95 Signal Licht u. Schall ABC-Alarm, LR51 Signal Licht u. Rauch Fliegeralarm
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB (BAAINBw-B-V 034)
- Erklärung zu Art. 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Russland-Sanktionen)
- Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister durch Auftraggeber möglich
- Vollständige Einreichung der Teilnahmebedingungen gemäß § 22 VSVgV
- Losweise Vergabe (6 Lose)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) abgeben. Die Erklärung hat alle Ausschlussgründe des § 123 und § 124 GWB zu umfassen. Es ist auch die beigefügte Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung abzugeben. Die Vorlage dieser obligatorischen Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu überprüfen. Sofern geforderte Teilnahmebedingungen nicht vollständig eingereicht wurden, kann der Auftraggeber nach den Bedingungen des § 22 VSVgV sowie den Maßgaben der geltenden Rechtsprechung nachfordern.
Herstellung und Lieferung von 26,5mm LS78 Signal Licht, Fliegererkennung, LS95 Signal Licht u. Schall ABC-Alarm, LR51 Signal Licht u. Rauch Fliegeralarm
Herstellung und Lieferung von 26,5mm LS78 Signal Licht, Fliegererkennung, LS95 Signal Licht u. Schall ABC-Alarm, LR51 Signal Licht u. Rauch Fliegeralarm
Herstellung und Lieferung von 26,5mm LS78 Signal Licht, Fliegererkennung, LS95 Signal Licht u. Schall ABC-Alarm, LR51 Signal Licht u. Rauch Fliegeralarm
Herstellung und Lieferung von 26,5mm LS78 Signal Licht, Fliegererkennung, LS95 Signal Licht u. Schall ABC-Alarm, LR51 Signal Licht u. Rauch Fliegeralarm
Herstellung und Lieferung von 26,5mm LS78 Signal Licht, Fliegererkennung, LS95 Signal Licht u. Schall ABC-Alarm, LR51 Signal Licht u. Rauch Fliegeralarm
Herstellung und Lieferung von 26,5mm LS78 Signal Licht, Fliegererkennung, LS95 Signal Licht u. Schall ABC-Alarm, LR51 Signal Licht u. Rauch Fliegeralarm
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Das Zuschlagskriterium niedrigster Preis wird im Rahmen der Angebotsauswertung nach erfolgter Angebotsaufforderung gelten. Es ist eine losweise Vergabe vorgesehen. Die Verteilung zwischen den Teillosen mit einem wirtschaftlichsten und zweitwirtschaftlichsten Preis wird im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
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Das Zuschlagskriterium niedrigster Preis wird im Rahmen der Angebotsauswertung nach erfolgter Angebotsaufforderung gelten. Es ist eine losweise Vergabe vorgesehen. Die Verteilung zwischen den Teillosen wird im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
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Das Zuschlagskriterium niedrigster Preis wird im Rahmen der Angebotsauswertung nach erfolgter Angebotsaufforderung gelten. Es ist eine losweise Vergabe vorgesehen. Die Verteilung zwischen den Teillosen wird im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
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Das Zuschlagskriterium niedrigster Preis wird im Rahmen der Angebotsauswertung nach erfolgter Angebotsaufforderung gelten. Es ist eine losweise Vergabe vorgesehen. Die Verteilung zwischen den Teillosen wird im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
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Das Zuschlagskriterium niedrigster Preis wird im Rahmen der Angebotsauswertung nach erfolgter Angebotsaufforderung gelten. Es ist eine losweise Vergabe vorgesehen. Die Verteilung zwischen den Teillosen wird im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
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Das Zuschlagskriterium niedrigster Preis wird im Rahmen der Angebotsauswertung nach erfolgter Angebotsaufforderung gelten. Es ist eine losweise Vergabe vorgesehen. Die Verteilung zwischen den Teillosen wird im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung