TED·500326-2026·Schließt in 21 Tagen

Migration und Betrieb einer TI-Gateway-Infrastruktur mit KIMaaS für die Gesundheit Nord

Bremen
Bremen, Germany·Veröffentlicht 20. Juli 2026
IT-DienstleistungenGesundheitswesenGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungTelematikinfrastrukturGesundheitswesenIt InfrastrukturCloud ServicesMigrationKimaas
Auftragswert
~€650k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
11. Aug. 2026
21 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gesundheit Nord gGmbH schreibt die Migration ihrer bestehenden TIaaS- und KIMaaS-Infrastruktur auf ein gematik-zugelassenes TI-Gateway aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung, den 24/7-Betrieb, die Pflege und den Support der neuen Infrastruktur über einen Zeitraum von 730 Tagen. Ziel ist die vollständige Überführung der Bestandssysteme in die neue Architektur.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Seit 2021 wird die Anbindung der Gesundheit Nord (GeNo) und ihrer IT-Systeme an die Telematikinfrastruktur über einen TI as a Service (TIaaS) - Dienstleister realisiert. Jetzt plant die Gesundheit Nord die Migration der vorhandenen TIaaS- und KIMaaS-Infrastruktur auf ein TI-Gateway (TIG) mit KIMaaS so zu beauftragen, dass sämtliche vorhandenen und an die TI-angebundenen Bestandssysteme und Komponenten in die gematik zugelassene TIG-Architektur überführt werden. Weitere Angaben können den Bekanntmachungsunterlagen entnommen werden.

VergabeHero-Einschätzung

Die Gesundheit Nord, der Klinikverbund in Bremen, modernisiert ihre Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen. Dabei wird die bisherige Lösung (TIaaS) auf ein neues, gematik-zugelassenes TI-Gateway umgestellt, das auch den Kommunikationsdienst KIMaaS (Kommunikation im Medizinwesen) umfasst. Der Dienstleister übernimmt dabei die komplette Migration, den 24/7-Betrieb, die technische Pflege sowie den Support für die IT-Systeme der Kliniken. Der Vertrag läuft über zwei Jahre und erfordert neben technischer Expertise auch ein schlüssiges Sicherheitskonzept für die hochsensiblen Gesundheitsdaten.

Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Erfüllung der Steuerzahlungspflichten
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Erfüllung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001TI-Gateway mit KIMaaS: Bereitstellung, Betrieb, Pflege, Support und Migration der TIaaS-Infrastruktur für die Gesundheit Nord gGmbH

Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben: - Migration der Telematikinfrastruktur von TIaaS und KIMaaS auf TI-Gateway mit KIMaaS, - Bereitstellung und Betrieb der zentralen TI-Komponenten (u. a. High Speed Konnektor, SMC-B-Kartenterminals, KIM-Client-Module) in den Rechenzentren des Dienstleisters, - Anbindung an die GeNo mittels VPN-Tunnel, - 24/7 Betrieb, - Support für die GeNo in Form von Hotline, Ticketsystem, Monitoring, - vollständiger Betrieb und Pflege der Lösung über die Vertragslaufzeit. Weitere Angaben können den Bekanntmachungsunterlagen entnommen werden.

CPV 72000000, 72510000, 72250000, 72253200, 72222300, 72260000730 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

5 Kriterien
  • price

    Honorar / Preis

    40%
  • quality

    Implementierungs- / Migrationskonzept

    15%
  • quality

    Betriebs- und Servicekonzept inkl. Beantwortung des Fragebogens zum Sicherheitskonzept

    15%
  • quality

    Persönliche Referenzen des Migrationsteams

    10%
  • quality

    Vorstellung des TI-Gateway sowie der Konzepte im Präsentations- / Verhandlungsgespräch inkl. Beantwortung der Rückfragen durch den Auftraggeber

    20%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 11. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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