Anmietung von Pressmüllfahrzeugen in Sonderausführung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.06.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
22.05.2026
CPV-Codes
Entleerung von Abfallbehältern (90918000)
Bekanntmachung
vergabe.muenchen.de
Bekanntmachungsnummer
352983-2026
Verfahrensnummer
c4c33244-cc8e-49ad-89a8-df139e13d713

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Anmietung von Pressmüllfahrzeugen in Sonderausführung aus. Der genaue Umfang und Auftragswert sind nicht angegeben. Die Leistung ist für die Region München vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 22. Juni 2026.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über die Anmietung von Pressmüllfahrzeugen in Sonderausführung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung über die Anmietung von Pressmüllfahrzeugen in Sonderausführung

    Rahmenvereinbarung über die Anmietung von Pressmüllfahrzeugen in Sonderausführung

    Frist: 22.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung. Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens wird eine Rahmenvereinbarung mit allen Wirtschaftsteilnehmern (Vertragspartnern) geschlossen (Bieterkreisermittlung), die die folgenden Kriterien erfüllen: -- Die Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen werden erfüllt. --Mindestens ein Angebotspreis für ein Mietfahrzeug wurde auf der eVergabeplattform eingetragen. Die Zuschlagserteilung für die konkreten Einzelaufträge/Abrufe während der Vertragslaufzeit erfolgt wie folgt: --Die Bedarfsstelle frägt vorab die Verfügbarkeit der/s benötigten Mietfahrzeuge/s bei den Vertragspartnern ab. --Es erhält jeweils der Vertragspartner des Bieterkreises den Zuschlag für den Einzel-/ Abrufauftrag, der für diesen den niedrigsten Preis angeboten hat und das Mietfahrzeug im erforderlichen Zeitraum zur Verfügung stellen kann. Steht bei diesem das Mietfahrzeug nicht zur Verfügung, erhält der nächstgünstigste Vertragspartner den Zuschlag usw. --Die Ermittlung des für den Einzelauftrag/Abrufauftrag günstigsten Preises erfolgt ausschließlich auf Grundlage der im Rahmen dieses Verfahrens abgegebenen Konditionen. Details siehe Leistungsbeschreibung.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung. Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 25.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 436219-2026

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