Auslese- und Auswertesystem für digitale Fahrtenschreiber
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.08.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.07.2025
- CPV-Codes
- Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung (34990000)
- Bekanntmachung
- ausschreibungen.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 431663-2025
- Verfahrensnummer
- 3623e85e-35ba-4c39-a6c1-425884797076
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg in Stuttgart beschafft ein System zur Erfassung, Speicherung und Analyse von Fahrdaten aus digitalen Fahrtenschreibern im gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Der Leistungsumfang umfasst eine Softwareanwendung und einen Download-Key als Hardwarekomponente mit Softwareanteilen, insbesondere zur Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten sowie zur Erkennung von Manipulationen und Verstößen beim Fahrverhalten. Die Leistung ist für Baden-Württemberg vorgesehen, hat eine Laufzeit von 720 Tagen und die Angebotsfrist endet am 4. August 2025 um 08:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung eines Auslese- und Auswertesystems für digitale Fahrtenschreiber im Bereich des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs zur Erfassung, Speicherung und Analyse von Fahrdaten.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Auswerte- und Auslesesystem digitales Kontrollgerät
Das Auslese- und Auswertesystem muss aus einer Softwareanwendung (Softwarekomponente) und einem Download-Key (Hardwarekomponente mit Softwareanteilen) bestehen. Es muss vor allem die Kontrolle und Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten sowie die Erkennung von Manipulationen und Verstöße hinsichtlich des Fahrverhaltens ermöglichen. Dazu muss das Auslese- und Auswertesystem an die kontinuierliche Weiterentwicklung der digita-len Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber) und die sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen zeitnah angepasst werden können (anhand von Updates) und diese Anpassungen in die Softwareanwendung funktional und rechtskonform implementieren können. Vom Auftraggeber müssen darüber hinaus hierfür Schulungen für Multiplikatoren angeboten werden. Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag mindestens die folgenden Mengen abrufen: - Kauf von 300 Softwarelizenzen (inklusive der 17 Schulungslizenzen) mit regelmäßiger Softwarepflege und Umsetzung erforderlicher Aktualisierungen und Anpassungen - Kauf von 300 mit der Auslese- und Auswertesoftware kompatible Download-Keys - Durchführung von drei Multiplikatorenschulungen für je 16 Teilnehmer inkl. der zur Verfügungstellung von didaktischem Schulungsmaterial/-unterlagen für Multiplikatoren und Anwender Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag höchstens die folgenden Mengen abrufen: - Kauf von 350 (lizenzierte) Softwareanwendungen - Kauf von 350 Download-Keys - 6 Schulungsveranstaltungen für Multiplikatoren (über die Mindestabnahmen im ersten Vertragsjahr hinaus je eine Schulungsveranstaltung pro Vertragsjahr bei Vertragsver-längerung)
Frist: 04.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
- fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t. Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Auswerte- und Auslesesystem digitales Kontrollgerät
- Preis
- 50 %
- B 1.1.6 deutschsprachige Administration 6,66% 100 Punkte B 1.1.10 mobile Anwendung möglich 3,33% 50 Punkte B 1.2.4 Integration von Bilddateien möglich 3,33% 50 Punkte B 1.2.5 Integration von PDF-Dokumenten möglich 3,33% 50 Punkte B 1.2.6 Schaublätter zur Auswertung zuführen 6,66% 100 Punkte B 1.2.7 Schaublätter in digitalisierter Form integrieren 6,66% 100 Punkte B 1.2.8 Auswertung von Schaublättern 6,66% 100 Punkte B 1.2.12 Weitere Untermenüs 6,66% 100 Punkte B 1.3.4 Symbole im Zeitstrahl per Mausklick anzeigen 13,32% 200 Punkte B 1.3.10 Gesonderter Zeitstrahl für Wochenruhezeiten 16,65% 250 Punkte B 1.6.6 Teilstreckendarstellung auf Karte 13,32% 200 Punkte B 1.6.7 Abmessung, Tonnage, Fahrzeugtyp anwenden 6,66% 100 Punkte B 1.7.8 Darstellung von Abweichung 6,66% 100 Punkte
- 50 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
- fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t. Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 601459-2025
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