Mietservice für Anlieferung, Reinigung und Tausch von Schmutzfangmatten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.08.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 07.07.2026
- CPV-Codes
- Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung (90919000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 466255-2026
- Verfahrensnummer
- 89116a73-e214-4676-b41d-ef38de4c6235
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin sucht einen Dienstleister für die Anlieferung, Reinigung und den regelmäßigen Tausch von derzeit 430 Schmutzfangmatten unterschiedlicher Größen. Die Leistungen sind an 66 Objekten im Berliner Bezirk Reinickendorf zu erbringen, darunter Schulen, Verwaltungs- und Freizeiteinrichtungen, Unterkünfte und Friedhöfe. Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis. Angebote können bis zum 7. August 2026, 07:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Anlieferung, Reinigung und Tausch von Schmutzfangmatten diverser Größen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 20260302-3306_Mietservice für Schmutzfangmatten
Anlieferung, Reinigung und Tausch von derzeit 430 Schmutzfangmatten diverser Größen in 66 Objekten in Berlin Reinickendorf: - in Schulen (Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien und Sonderpädagogische Förderzentren) - in diversen Einrichtungen (Bürodienstgebäude, Freizeiteinrichtungen, Aussiedlerberatungsstelle, Werkhof, Unterkünfte und Friedhöfe)
Frist: 07.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren / • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder / • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder / • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten / oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen / oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Einziges Zuschlagskriterium: Preis (nach Prüfung der Auskömmlichkeit und Wirtschaftlichkeit)
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren / • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder / • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder / • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten / oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen / oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 08.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 616341-2026
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