TED·419911-2026·Schließt in 31 Tagen

Miete Hyperspektralsensorik

Planungsamt der Bundeswehr Referat I 1 (4)Berlin, GermanyVeröffentlicht 18. Juni 2026
Auftragswert
Nicht angegeben
Einreichungsfrist
20. Juli 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

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Derzeitige Beobachtungs- und Aufklärungssysteme begrenzen sich auf rein optisch/optronische (Tag-, Nacht- und Wärmesicht) und bildwiedergebende Darstellung, die für das menschliche Auge erkennbar und verwertbar sind. Die Hyperspektralsensorik soll für die Aufklärung von Zielen mit modernen Multispektralen Täusch- und Tarnsystemen eingesetzt werden, und die Aufklärungsergebnisse bildhaft und verständlich für den einzelnen Soldaten aufbereitet auf einem Medium darge-stellt werden. Das Amt für Heeresentwicklung testet das Sensorsystem Hyper-spektralsensorik, um so die grundsätzliche Eignung sowie den aktuellen Reifegrad derartiger Systeme zu ermitteln. Zudem sollen der taktisch-operationelle Mehrwert für die Aufklärung von Zielen mit Multispektraler Tarnung und auch die Möglichkeiten der Auf-klärungsreichweite eruiert werden. Dazu soll ein entsprechendes Testmuster gemietet werden. Beschreibung Testmuster: 1. 1 System bestehend aus Hyperspektral-Sensorkopf, Schwenk-Neigekopf, Bedien- und Anzeigegerät, Stativ/ Mast, und Ener-gieversorgung 2. Leistungsdaten: Sensoren: NUV (Near Ultraviolett) VIS (Sichtbarer Bereich des Lichtes) SWIR (Shortwave Infrared) MWIR (Middlewave Infrared) LEM (Laserentfernungsmesser) 3. Funktionen: Beobachtung bei Tag/ Nacht und eingeschränkter Sicht. Hyperspektrale Auswertung. Internes und externes Speichern von Aufklärungsdaten. Einbindung der Aufklärungsdaten in ein BMS Zugreifen, nutzen und anlernen einer Datenbank.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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