TED·496226-2026·Schließt in 39 Tagen

Miete eines Quadrupol-Time-of-Flight-Massenspektrometers (QTOF-MS)

Thüringen
Jena, Germany·Veröffentlicht 17. Juli 2026
LaborbedarfWissenschaftliche GeräteÖffentliche VerwaltungUmweltschutzLaborausstattungAnalysetechnikUmweltmonitoringWasserwirtschaftMietvertrag
Auftragswert
~€350k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
25. Aug. 2026
39 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz schreibt die Anmietung eines QTOF-Massenspektrometers für einen Zeitraum von bis zu 60 Monaten aus. Das Gerät soll zur Analyse von PFAS, TFA und weiteren Umweltschadstoffen in komplexen Wasserproben eingesetzt werden. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und ist auf eine Laufzeit bis Ende 2031 ausgelegt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen beabsichtigt die Ersatzbeschaffung eines Quadrupol-Time-of-Flight-Massenspektrometers (QTOF-MS). Die Bereitstellung eines Massenspektrometers hat im Form eines Mietvertrags über einen Zeitraum vom maximal 60 Monaten zu erfolgen. In diesem Rahmen akzeptiert der Auftraggeber die Vertragsbedingungen für die Anmietung des angebotenen MS-Systems des Bieters, der den Zuschlag für den Auftrag erhält. Ausgenommen davon sind Regelungen in den Vertragsbedingungen des Auftragnehmers zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses. Stattdessen gelten folgende Vorgaben: Der Mietvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und wird zunächst nur bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um jeweils ein weiteres Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember), wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfristen zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung des Vertrags gegenüber dem Auftragnehmer erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet spätestens 60 Monate (5 Jahre) nach Beginn des Mitverhältnisses im Dezember 2031. Das QTOF-MS soll insbesondere zur Analyse von Perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) nach DIN EN 17892:2024-08 und Trifluoressigsäure (TFA) nach DIN 38407-53:2025-10 dienen. Außerdem sollen weitere prioritäre Stoffe aus der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU sowie neue Umweltschadstoffe, z.B. Pestizide, Industriechemikalien und Arzneimittel, in komplexen und teils stark salzbelasteten Probenmatrices mit dem Gerät analysiert werden. Ziel ist es, mittels Direktinjektion auch hoher Probenvolumina ohne Voranreicherung quantifizierbare Ergebnisse am Konzentrationsniveau von 30 % der jeweiligen europäischen Umweltqualitätsnormen (UQN) für Binnengewässer in den Matrices Oberflächen- und Grundwasser zu erhalten. Geliefert werden soll ein Gerät, welches sowohl zur Quantifizierung von Ultraspurenkonzentrationen in komplexen Matrices geeignet ist, als auch zur Identifizierung von unbekannten Substanzen mittels hochauflösendem Non-Target- und Suspect-Target-Screening. Nähere Angaben und Ausführungen zur Auftragsleistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

VergabeHero-Einschätzung

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz sucht ein hochmodernes Analysegerät, ein sogenanntes Quadrupol-Time-of-Flight-Massenspektrometer (QTOF-MS), zur Miete. Dieses Gerät wird benötigt, um Wasserproben auf Schadstoffe wie PFAS (oft als Ewigkeitschemikalien bezeichnet) und Pestizide zu untersuchen. Da das Gerät sehr präzise arbeiten muss, um kleinste Spuren in komplexen Proben zu finden, ist eine hohe technische Leistungsfähigkeit erforderlich. Der Mietvertrag läuft über maximal fünf Jahre und bietet dem Auftraggeber jährliche Kündigungsoptionen. Das Gerät soll dabei helfen, Umweltvorgaben der EU für Binnengewässer zuverlässig zu überwachen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
  • Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen (Art. 5k VO 833/2014)
  • Eigenerklärung zu Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

I. Abgabe der Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB mit Vordruck "B3 - Erklärung zu Ausschlussgründen OS AN". Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (siehe auch Vordruck "B3 - Erklärung zu Ausschlussgründen OS AN") - Bildung krimineller Vereinigungen - Bildung terroristischer Vereinigungen - Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland - Terrorismusfinanzierung oder Teilnahme an einer solchen Tat oder Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen - Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte - Betrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - Subventionsbetrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit ausländischen und internationalen Bediensteten - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr - Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung - festgestellte Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (siehe auch Vordruck "B3 - Erklärung zu Ausschlussgründen OS AN") - Verstöße gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge - Zahlungsunfähigkeit, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren Verfahrens, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgelehnt - das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt - schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird - Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken - Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann - Wettbewerbsverzerrung infolge der vorherigen Einbeziehung in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, - wesentliche Anforderung sind bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt worden und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt - schwerwiegende Täuschung in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien oder Zurückhalten von diesbezüglichen Auskünften - Versuch die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen - Versuch vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangt werden können - fahrlässige oder vorsätzliche Übermittlung irreführender Informationen, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder der Versuch, solche Informationen zu übermitteln II. Abgabe der Eigenerklärung zu EU-RUS-Sanktionen zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuell geltenden Fassung mit Vordruck "Erklärung des Auftragnehmers zur Einhaltung von EU-Russland-Sanktionen". III. Abgabe der Eigenerklärung zu Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes mit Vordruck "B7 - Erklärung des Bieters zu Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes". Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen, Unterlagen und Nachweise werden nachgefordert, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Beschaffung eines QTOF-Massenspektrometers

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen beabsichtigt die Ersatzbeschaffung eines Quadrupol-Time-of-Flight-Massenspektrometers (QTOF-MS). Die Bereitstellung eines Massenspektrometers hat im Form eines Mietvertrags über einen Zeitraum vom maximal 60 Monaten zu erfolgen. In diesem Rahmen akzeptiert der Auftraggeber die Vertragsbedingungen für die Anmietung des angebotenen MS-Systems des Bieters, der den Zuschlag für den Auftrag erhält. Ausgenommen davon sind Regelungen in den Vertragsbedingungen des Auftragnehmers zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses. Stattdessen gelten folgende Vorgaben: Der Mietvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und wird zunächst nur bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um jeweils ein weiteres Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember), wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfristen zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung des Vertrags gegenüber dem Auftragnehmer erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet spätestens 60 Monate (5 Jahre) nach Beginn des Mitverhältnisses im Dezember 2031. Das QTOF-MS soll insbesondere zur Analyse von Perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) nach DIN EN 17892:2024-08 und Trifluoressigsäure (TFA) nach DIN 38407-53:2025-10 dienen. Außerdem sollen weitere prioritäre Stoffe aus der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU sowie neue Umweltschadstoffe, z.B. Pestizide, Industriechemikalien und Arzneimittel, in komplexen und teils stark salzbelasteten Probenmatrices mit dem Gerät analysiert werden. Ziel ist es, mittels Direktinjektion auch hoher Probenvolumina ohne Voranreicherung quantifizierbare Ergebnisse am Konzentrationsniveau von 30 % der jeweiligen europäischen Umweltqualitätsnormen (UQN) für Binnengewässer in den Matrices Oberflächen- und Grundwasser zu erhalten. Geliefert werden soll ein Gerät, welches sowohl zur Quantifizierung von Ultraspurenkonzentrationen in komplexen Matrices geeignet ist, als auch zur Identifizierung von unbekannten Substanzen mittels hochauflösendem Non-Target- und Suspect-Target-Screening. Nähere Angaben und Ausführungen zur Auftragsleistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

CPV 38433100Frist 25. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 25. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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