Miet- und Servicevertrag für digitale Druck- und Kopiersysteme an Schulen in Landshut

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Landshut schreibt die Anmietung von digitalen, netzwerkfähigen Druck- und Kopiersystemen für ihre öffentlichen Schulen aus. Der Auftrag umfasst einen Managed-Print-Service-Vertrag mit einer Laufzeit von 60 Monaten. Die Vergabe erfolgt als ein Los mit einer Gewichtung von 50 % auf den Preis und 50 % auf qualitative Kriterien.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Landshut (Schulverwaltungsamt) plant die Anmietung von digitalen, netzwerkfähigen Kopier- und Drucksystemen als Nachbeschaffung für die auslaufenden Leasing-/ Miet- und Serviceverträge an den entsprechenden Schulstandorten für eine Laufzeit von 60 Monaten. Die Stadt Landshut wird mit dem Auftragnehmer, welcher den Zuschlag erhält, einen Managed-Print-Service-Vertrag über Druck- und Kopiersysteme schließen.
Die Stadt Landshut sucht einen Dienstleister für die Ausstattung ihrer Schulen mit modernen Druck- und Kopiergeräten. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Managed-Print-Service-Vertrag, bei dem der Anbieter nicht nur die Hardware bereitstellt, sondern auch die Wartung und den Service für einen Zeitraum von fünf Jahren übernimmt. Ziel ist die Nachbeschaffung für auslaufende Altverträge an den verschiedenen Schulstandorten. Das Angebot wird zu gleichen Teilen nach dem Preis und nach qualitativen Aspekten bewertet, um eine wirtschaftliche und leistungsfähige Lösung zu finden.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
- Erklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Aufteilung in Lose
1 LotDie Stadt Landshut (Schulverwaltungsamt) plant die Anmietung von digitalen, netzwerkfähigen Kopier- und Drucksystemen als Nachbeschaffung für die auslaufenden Leasing-/ Miet- und Serviceverträge an den entsprechenden Schulstandorten für eine Laufzeit von 60 Monaten. Die Stadt Landshut wird mit dem Auftragnehmer, welcher den Zuschlag erhält, einen Managed-Print-Service-Vertrag über Druck- und Kopiersysteme schließen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price50%
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB VI 1.0. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht ausschlaggebend. Es können nur Angebote berücksichtigt werden, die alle Mindestanforderungen (AKriterien) erfüllen. Sind A-Kriterien der Ausschreibung nicht erfüllt wird das Angebot ausgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot wird gemäß folgender Formel ermittelt: Z = L / P Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-Bewertung L = Gesamtsumme der Leistungspunkte (Bewertungs- * Gewichtungspunkte) P = Preis (Euro) Das Kriterium Preis (P) setzt sich zusammen aus: • Preisblatt Gesamtsumme Wertungssumme I+II (brutto) Link: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/6102b20a-e035-4e4b-bf88-567868f342d4/awardcriteria
- quality50%
https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/6102b20a-e035-4e4b-bf88-567868f342d4/awardcriteria Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen sowie im Angebotsassistenten im Tool Leistungskriterien aufgeführt.
Zeitplan
- 7. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung