Microsoft-Softwarelizenzen für die Universität zu Köln

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.03.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.02.2025
CPV-Codes
Lizenzverwaltungssoftwarepaket (48218000)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
110287-2025
Verfahrensnummer
f86f45df-ad63-48da-841f-20ee5ad32d76

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Universität zu Köln beschafft Lizenzen für Softwareprodukte des Herstellers Microsoft im Rahmen des Vertragsmodells „Microsoft Campus and School Subscription“ beziehungsweise Enrollment for Education Solutions (EES). Der Bezug erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zwischen Microsoft Ireland Operations Limited und dem Leibniz-Rechenzentrum Garching (LRZ) und hat eine Laufzeit vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2030. Leistungsort ist Köln; Angebote müssen bis zum 21. März 2025 um 8:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Ausschreibungsgegenstand ist der Bezug von Lizenzen für die Softwareprodukte des Herstellers Microsoft über den "Microsoft Campus and School Subscription Rahmenvertrag"

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Universität zu Köln - Microsoft Enrollment for Education Solutions (EES

    Ausschreibungsgegenstand ist der Bezug von Lizenzen für die Softwareprodukte des Herstellers Microsoft über den "Microsoft Campus and School Subscription Rahmenvertrag" und der Zusatzvereinbarung mit der Nummer 7-3C7LUYJVXL zwischen Microsoft Ireland Operations Limited und dem Leibniz Rechenzentrum Garching (LRZ) mit der Laufzeit vom 01.05.2025 - 30.04.2030. Der Vertrag endet automatisch am 30.04.2030.

    Frist: 21.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Verstoß gegen geltende umwelt- sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gemäß § 56 VgV können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen vervollständigt oder korrigiert werden. Fehlende oder unvollständige leistungsbezogenen Unterlagen können auch nachgereicht oder vervollständigt werden. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Verstoß gegen geltende umwelt- sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gemäß § 56 VgV können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen vervollständigt oder korrigiert werden. Fehlende oder unvollständige leistungsbezogenen Unterlagen können auch nachgereicht oder vervollständigt werden. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 358679-2025

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