Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

€736k

Zuschlag am

22. Mai 2026

TED·369259-2026

Beschaffung von Microsoft-Lizenzen im Rahmen des Cloud Solution Provider Programms

Mecklenburg-Vorpommern
Rostock, Germany·Veröffentlicht 29. Mai 2026
IT-DienstleistungenSoftwareWohnungswirtschaftÖffentliche VerwaltungSoftware LizenzenCloud DiensteIt InfrastrukturMicrosoft CspWohnungswirtschaft
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH schreibt die Subscription von Microsoft-Softwarelizenzen über das Cloud Solution Provider (CSP) Programm aus. Es handelt sich um einen Lieferauftrag zur Deckung des IT-Lizenzbedarfs des Unternehmens. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Subscription von Lizenzen

VergabeHero-Einschätzung

Die Wohnungsgesellschaft WIRO aus Rostock sucht einen Dienstleister für die Bereitstellung von Microsoft-Softwarelizenzen. Dabei geht es um sogenannte Abonnements, die über das Cloud Solution Provider Programm bezogen werden. Das bedeutet, dass der Auftraggeber die benötigte Software nicht einmalig kauft, sondern laufende Nutzungsrechte für seine IT-Infrastruktur erwirbt. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben, was bedeutet, dass das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhält.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Microsoft CSP-Produkte - Subscription von Lizenzen

Die WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH beabsichtigt die Subscription von unterschiedlichen Microsoft Produkten im Rahmen des Cloud Solution Provider Programms.

CPV 48000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    €736k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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