TED·523339-2026·Schließt in 34 Tagen

Wartung von Toren, Feststellanlagen, Türantrieben und Fluchtwegsicherungseinrichtungen

Niedersachsen
Hannover, Germany·Veröffentlicht 29. Juli 2026
GebäudetechnikWartungsdienstleistungenGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungWartungBrandschutzSicherheitstechnikGebaeudemanagementOeffentliche VerwaltungKlinikbetrieb
Auftragswert
~€720k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. Aug. 2026
34 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Medizinische Hochschule Hannover schreibt die zyklische Sicht- und Funktionsprüfung von sicherheitstechnischen Anlagen wie Brandschutztoren, Feststellanlagen und Fluchtwegsicherungen aus. Der Auftrag umfasst insgesamt 900 Anlagen, verteilt auf fünf Lose, und hat eine Laufzeit von etwa vier Jahren. Die Leistungen dienen der gesetzlichen Konformität und dem störungsfreien Betrieb auf dem Klinikgelände.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beabsichtigt die zyklische Sicht- und Funktionsprüfung an Türen und Toren mit Feststellanlagen, elektrischen Türantrieben mit Feststellfunktion, Fluchtwegsicherungseinrichtungen und Brandschutzvorhängen auf dem MHH Gelände als Dienstleistungsvertrag an einen oder mehrere externe Dienstleister in fünf Losen zu vergeben.

VergabeHero-Einschätzung

Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) sucht externe Dienstleister für die regelmäßige Wartung und Funktionsprüfung ihrer sicherheitsrelevanten Tür- und Torsysteme. Dazu gehören unter anderem Brandschutztore, automatische Türantriebe und Fluchtwegsicherungen, die für den Brandschutz und die Sicherheit im Klinikbetrieb essenziell sind. Der Auftrag ist in fünf Lose unterteilt, die insgesamt rund 900 Anlagen umfassen, und läuft über einen Zeitraum von 1440 Tagen (ca. 4 Jahre). Interessierte Unternehmen können sich für einzelne oder mehrere Lose bewerben.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Erfuellung der Bedingungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG)
  • Einhaltung der Anforderungen gemaess NTVergG
  • Nachweis der Eignung gemaess §§ 123-124 GWB (Ausschlussgruende)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Erfüllung der Bedingungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) und der Anforderungen gemäß NTVergG Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232a Abs. 1-5, den 232b bis 232a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Keine besonderen Bedingungen. Bei der Prüfung der eingehenden Angebote werden die Vorgaben gem. VgV § 56 ff. berücksichtigt.

Lose

Aufteilung in Lose

4 Lote
LOT-0001Automatiktüren mit Feststellfunktion

Los 1 "Automatiktüren mit Feststellfunktion" - 272 Anlagen Los 2 "Feststellanlagen an Türen" - 499 Anlagen Los 3 "Fluchtweg - Terminals" - 56 Anlagen Los 4 "Brandschutztore mit Feststellanlage" - 62 Anlagen Los 5 "Brandschutzvorhänge" - 11 Anlagen Die Leistung ist für einen störungsfreien Betrieb der technischen Anlagen sowie zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich. Ein Bieter kann ein Angebot für mehrere Lose abgeben. Die Zuschlagserteilung erfolgt je Los. Die ausgeschriebenen Leistungen sind in 5 Lose (Fachlose) aufgeteilt. Die Bieter können Ihr Angebot für alle fünf oder auch auf einzelne Lose abgeben. Es soll den potenziellen Bietern eine Möglichkeit gegeben werden, sich auf bestimmte Einzellose zu bewerben und somit am Vergabeverfahren teilzunehmen und einen größtmöglichen Wettbewerb zu erzielen.

CPV 50700000, 50710000Frist 31. Aug. 20261440 Tage Laufzeit
LOT-0002Fluchtweg - Terminals

Los 1 "Automatiktüren mit Feststellfunktion" - 272 Anlagen Los 2 "Feststellanlagen an Türen" - 499 Anlagen Los 3 "Fluchtweg - Terminals" - 56 Anlagen Los 4 "Brandschutztore mit Feststellanlage" - 62 Anlagen Los 5 "Brandschutzvorhänge" - 11 Anlagen Die Leistung ist für einen störungsfreien Betrieb der technischen Anlagen sowie zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich. Ein Bieter kann ein Angebot für mehrere Lose abgeben. Die Zuschlagserteilung erfolgt je Los. Die ausgeschriebenen Leistungen sind in 5 Lose (Fachlose) aufgeteilt. Die Bieter können Ihr Angebot für alle fünf oder auch auf einzelne Lose abgeben. Es soll den potenziellen Bietern eine Möglichkeit gegeben werden, sich auf bestimmte Einzellose zu bewerben und somit am Vergabeverfahren teilzunehmen und einen größtmöglichen Wettbewerb zu erzielen.

CPV 50700000, 50710000Frist 31. Aug. 20261440 Tage Laufzeit
LOT-0003Brandschutztore mit Feststellanlage

Los 1 "Automatiktüren mit Feststellfunktion" - 272 Anlagen Los 2 "Feststellanlagen an Türen" - 499 Anlagen Los 3 "Fluchtweg - Terminals" - 56 Anlagen Los 4 "Brandschutztore mit Feststellanlage" - 62 Anlagen Los 5 "Brandschutzvorhänge" - 11 Anlagen Die Leistung ist für einen störungsfreien Betrieb der technischen Anlagen sowie zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich. Ein Bieter kann ein Angebot für mehrere Lose abgeben. Die Zuschlagserteilung erfolgt je Los. Die ausgeschriebenen Leistungen sind in 5 Lose (Fachlose) aufgeteilt. Die Bieter können Ihr Angebot für alle fünf oder auch auf einzelne Lose abgeben. Es soll den potenziellen Bietern eine Möglichkeit gegeben werden, sich auf bestimmte Einzellose zu bewerben und somit am Vergabeverfahren teilzunehmen und einen größtmöglichen Wettbewerb zu erzielen.

CPV 50700000, 50710000Frist 31. Aug. 20261440 Tage Laufzeit
LOT-0004Brandschutzvorhänge

Los 1 "Automatiktüren mit Feststellfunktion" - 272 Anlagen Los 2 "Feststellanlagen an Türen" - 499 Anlagen Los 3 "Fluchtweg - Terminals" - 56 Anlagen Los 4 "Brandschutztore mit Feststellanlage" - 62 Anlagen Los 5 "Brandschutzvorhänge" - 11 Anlagen Die Leistung ist für einen störungsfreien Betrieb der technischen Anlagen sowie zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich. Ein Bieter kann ein Angebot für mehrere Lose abgeben. Die Zuschlagserteilung erfolgt je Los. Die ausgeschriebenen Leistungen sind in 5 Lose (Fachlose) aufgeteilt. Die Bieter können Ihr Angebot für alle fünf oder auch auf einzelne Lose abgeben. Es soll den potenziellen Bietern eine Möglichkeit gegeben werden, sich auf bestimmte Einzellose zu bewerben und somit am Vergabeverfahren teilzunehmen und einen größtmöglichen Wettbewerb zu erzielen.

CPV 50700000, 50710000Frist 31. Aug. 20261440 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

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