Metallbauarbeiten für neue Sicherheitskontrollstelle am Flughafen München Terminal 1
Was wird ausgeschrieben
Die Flughafen München GmbH schreibt Metallbauarbeiten für die Umgestaltung der ehemaligen Emirates Lounge in eine neue Sicherheitskontrollstelle im Terminal 1, Ebene 05, aus. Der Auftrag umfasst die Demontage bestehender Fassadenelemente sowie die Lieferung und Montage neuer Metallbauelemente und Türen. Die Arbeiten finden unter laufendem Flughafenbetrieb statt und unterliegen strengen Sicherheitsvorgaben.
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Umwidmung/ Schaffung Sicherheitskontrollstelle im Bereich Abflug Flughafen München Terminal 1 E05, öffentlicher Bereich Bauteil Nr. 111.04 Ort des Bauvorhabens: Flughafen München Terminal 1 C Siko Nord, Ebene 05 Achsen W13-W17 / S06- S10 Bauherr: Flughafen München GmbH Nordallee 25 85356 Flughafen München Bauliche Maßnahmen: Im Rahmen der vorgesehenen Maßnahme soll bei der bestehenden Fläche der Emirates eine Umwidmung erfolgen. Die Umwidmung, dient der Schaffung einer neuen Sicherheitskontrollstelle (Siko C Nord) im Abflugbereich des Flughafen Münchens im öffentlichen Bereich vom Terminal 1, Ebene 05, Bauteil Nr. 111.04. Bei der geplanten Maßnahme werden die bestehenden Räumlichkeiten der Emirates Lounge bis zum Rohbauzustand zurückgebaut. Im Anschluss erfolgt der Umbau zur Sicherheitskontrollstelle mit neuen CT-Scannern. Diese Maßnahme dient der weiteren Kapazitätssteigerung der Sicherheitskontrollen, sowie zur Anpassung an den aktuellen Sicherheitsstandard. Neben den eigentlichen Kontrollspuren werden auch die vorhandenen Nebenräume (d.h. Büro, Aufenthalt, Raucher) umgebaut und angepasst. Der umzubauende Bereich liegt zwischen dem südlichen Treppenraum in der Achse S10, dem bestehenden Aufzug Nr. 111.04 05 985, dem bestehenden Aufzug in der Achse W16/ S06 und der rauchdichten Trennung zwischen Wartebereich (d.h. hier dem Transfergang) und dem öffentlichen Bereich (siehe angefügten Planausschnitt). Alle tragenden und aussteifende Bauteile, sowie die Außenwände werden nicht geändert. Die Anforderungen an die Bauteile, sowie die Rettungswege, werden in einer brandschutztechnischen Stellungnahme neu definiert. Aufgrund der Beibehaltung des statischen Systems wird, in Abstimmung zwischen der FMG mit dem Landratsamt Erding (LRA ED), eine Baufreigabe für ausreichend erachtet. Im Gesamten stehen für die Fläche weiterhin und unverändert die drei nächstgelegenen notwendigen Treppen (in notwendigen Treppenräumen) zur Verfügung. Sicherheits- und behördliche Anforderungen: Die Umsetzung erfolgt gemäß Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und EU-Verordnung (EU) 2015/1998. Abstimmungen erfolgen mit Luftsicherheitsbehörde, Bundespolizei und der Flughafen München GmbH. Umwelt- und Lärmaspekte: Die Bauarbeiten erfolgen mit minimaler Staub- und Lärmentwicklung. Abfälle werden ordnungsgemäß getrennt und entsorgt. Die Arbeiten finden ausschließlich während genehmigter Terminalarbeitszeiten statt. Nutzungsbeschreibung: Aufgrund von geänderten betrieblichen Anforderungen und der Anpassung der Passagierströme am Flughafen München soll die bisherige Emirates Lounge einer neuen Nutzung zugeführt werden. Ziel der Maßnahme ist die Umwidmung und bauliche Anpassung der Räumlichkeiten zu einer Sicherheitskontrolleinheit gemäß den geltenden Anforderungen der Luftsicherheitsbehörden (LuftSiG, EU-Verordnungen sowie Vorgaben des Flughafenbetreibers FMG). Daher soll die Fläche künftig als Sicherheitskontrollstelle für Passagiere und Handgepäck genutzt werden. Die Einheit umfasst Kontrolllinien, Wartebereiche, Personalräume, Aufenthaltsräume und technische Zonen. Zugänglichkeit Das Baufeld wird in einen öffentlichen Bereich umgewidmet. Dies erfolgte bereits durch die FMG. Die Zu- und Ausfahrt zum Baufeld erfolgt über Baustellen Ein-/Ausfahrten am Flughafen Nordring (Erdinger Allee). Der Zutritt zur Baustelle ist ab 07:00 Uhr möglich, die Schließung der Baustellentore durch den Sicherheitsdienst der FMG erfolgt ab 18:00 Uhr.
Der Flughafen München plant den Umbau der ehemaligen Emirates Lounge im Terminal 1 zu einer modernen Sicherheitskontrollstelle, um die Kapazitäten zu erhöhen und aktuelle Sicherheitsstandards zu erfüllen. Im Rahmen dieses Projekts werden Metallbauarbeiten ausgeschrieben, die den Rückbau alter Fassadenelemente sowie die Installation neuer Metallbauteile und Türen beinhalten. Da die Arbeiten in einem sensiblen Bereich des Flughafens stattfinden, müssen die ausführenden Unternehmen spezifische Sicherheitsvorgaben einhalten und die Arbeiten innerhalb der genehmigten Terminalzeiten durchführen. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Metallbauunternehmen, die Erfahrung mit komplexen Bauvorhaben in öffentlichen Infrastruktureinrichtungen haben.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe (Sanktionsverordnungen)
- Einhaltung der Vorgaben gemäß Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Ausschreibung ist die fachgerechte Demontage bestehender Metallfassaden-elemente in der Galerie zwischen Ebene 04 und Ebene 05 sowie die Lieferung und Montage neuer Metallfassadenelemente einschließlich Türen im Innenbereich der Ebene 05. 1. Demontagearbeiten: - Ausbau und vollständige Demontage der vorhandenen Metallfassadenbekleidung inkl. Unterkonstruktion und Befestigungsmittel - Schutz angrenzender Bauteile (Boden, Decke, Verglasungen, Installationen) während der Arbeiten - Trennung, Abtransport und ordnungsgemäße Entsorgung bzw. Wiederverwertung der demontierten Materialien gemäß geltenden Vorschriften - Staubarme und lärmarme Ausführung unter Berücksichtigung des laufenden Flughafenbetriebs 2. Lieferung und Montage: - Lieferung neuer Metallfassadenelemente und -türen inklusive Unterkonstruktion, Befestigungssystemen und erforderlichem Zubehör - Passgenaue Montage der Fassadenbekleidung zur Galerie gemäß Ausführungsplanung und gestalterischen Vorgaben - Ausbildung von Anschlüssen an angrenzende Bauteile (Decke, Boden, bestehende Fassaden- bzw. Ausbauflächen) - Berücksichtigung brandschutztechnischer, statischer und bauphysikalischer Anforderungen - Sicherstellung einer hochwertigen, homogenen Oberfläche (optisch und funktional) 3. Besondere Anforderungen: - Arbeiten im sensiblen Sicherheitsbereich des Flughafens (Zutrittsregelungen beachten) - Koordination mit anderen Gewerken und Bauabschnitten - Einhaltung von Sicherheits-, Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften - Terminlich abgestimmte Ausführung unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs 4. Abnahme und Dokumentation: - Fachtechnische Abnahme der Leistungen - Übergabe der Revisionsunterlagen (inkl. Materialnachweise, Wartungshinweise) Diese Maßnahme dient der gestalterischen und funktionalen Erneuerung der Innenfassade im Galerie-bereich.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
s. Vergabeunterlagen
Zeitplan
- 27. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung