TED·346684-2026

Metallbau-, Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten für die Sanierung der Marksburgschule

Rheinland-Pfalz
St. Goarshausen, Germany·Veröffentlicht 20. Mai 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenMetallbauVerglasungSonnenschutzSchulbauOeffentliche VerwaltungSanierung
Auftragswert
€240k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
18. Juni 2026
-25 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Verbandsgemeindeverwaltung Loreley schreibt Metallbau-, Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten für den dritten Bauabschnitt der Sanierung der Marksburgschule aus. Der Auftrag umfasst die Baustelleneinrichtung, die Montage von fünf Außentürelementen sowie die Installation von 29 Raffstoreelementen. Die Arbeiten sind als ein Los ausgeschrieben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

- 1 St Baustelleneinrichtung - 5 St Außentürelemente 29 St Raffstoreelemente

VergabeHero-Einschätzung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Loreley sucht einen Fachbetrieb für die Sanierung der Marksburgschule in St. Goarshausen. Im Rahmen des dritten Bauabschnitts müssen unter anderem fünf Außentüren eingebaut und 29 Raffstoreanlagen zur Verschattung installiert werden. Der Auftrag beinhaltet zudem die gesamte Baustelleneinrichtung für diese Gewerke. Es handelt sich um ein klassisches Bauprojekt im öffentlichen Bildungssektor, bei dem die Vergabe ausschließlich über den Preis erfolgt.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Eignungsnachweis gemäß § 16a VOB/A

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

nach § 16a VOB/A

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Metallbau-, Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten
€240k

Metallbau-, Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten

CPV 45210000Frist 18. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 18. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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