TED·285139-2026

Metallbau Fenster, Sanierung Fassade am Landrat-Lucas-Gymnasium Leverkusen

Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und VergabestelleLeverkusen, GermanyVeröffentlicht 27. Apr. 2026
Auftragswert
~€1.3M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
18. Mai 2026
-11 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Leverkusen vergibt die energetische Sanierung der Fassade mit Metallbau-Fenster am Landrat-Lucas-Gymnasium in Leverkusen-Opladen. Die Bauarbeiten erfolgen im laufenden Schulbetrieb unter Berücksichtigung der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen. Der Auftragnehmer muss den Baustellenablauf so gestalten, dass eine geringstmögliche Belastung für den Schulbetrieb entsteht. Es handelt sich um ein Einzel Los.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Metallbau Fenster Gemäß den Fördermittelbestimmungen ist bei der zu erbringenden Leistung der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" zu beachten.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Leverkusen lässt die Fassade des Landrat-Lucas-Gymnasiums energetisch sanieren und dabei auch neue Metallbau-Fenster einbauen. Die Arbeiten finden bei laufendem Schulbetrieb statt, weshalb der Auftragnehmer besonders darauf achten muss, dass die Kinder und Jugendlichen während und nach der Schulzeit so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Das Bauvorhaben wird aus EU-Mitteln gefördert, daher muss der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ beachtet werden. Bieter müssen unter anderem die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB erfüllen und können ihre Eignung auch durch Präqualifizierung nachweisen.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß VOB/A (keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB)
  • Formblatt 234 VVB bei Bietergemeinschaften (zwingend mit Angebot)
  • Formblatt 235 VVB bei Eignungsleihe (zwingend mit Angebot)
  • Präqualifizierung möglich (z. B. PQ Bau oder AVPQ)
  • Einhaltung der Fördermittelbestimmungen (Energieeffizienz)
  • Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs bei der Bauausführung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen beziehungsweise § 6e EU VOB/A, § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW und § 19 Mindestlohngesetz. Diese werden in der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgefragt. Der Bieter hat daher als vorläufigen Nachweis das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (liegt den Vergabeunterlagen bei) mit dem Angebot vorzulegen. Der Bieter / Die Bieterin hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen, sofern er / sie nicht sämtliche Leistungen selber erbringt: 1. Formblatt 234 VVB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern beabsichtigt): Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen aus § 43 VgV. Achtung: Diese Unterlage kann nicht nachträglich eingereicht beziehungsweise nachgefordert werden. Sie muss zwingend MIT DEM ANGEBOT eingereicht werden. 2. Formblatt 235 VVB Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern beabsichtigt): Erklärung zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe); sofern die Bietenden nicht über die erforderlichen Mindestanforderungen verfügen, besteht die Möglichkeit, Kapazitäten eines Unternehmens oder mehrerer anderer Unternehmen in Form einer Eignungsleihe in Anspruch zu nehmen, um die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllen zu können. In diesem Fall ist das Formblatt 235 des "Vergabehandbuch Bund" ausgefüllt MIT ANGEBOT einzureichen. Die Benennung einer Eignungsleihe im Nachhinein ist NICHT zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Formblatt 236 VVB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (sofern beabsichtigt): Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) in Anspruch genommen werden sollen, ist von dem Bieter / von der Bieterin nachzuweisen, dass ihm / ihr die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Für die Verpflichtungserklärung ist das Formblatt VHB 236 - Verpflichtungserklärung Teilleistungen durch andere Unternehmen - von den betreffenden Unternehmen unterschrieben einzureichen. Unterlagen, die die Auftraggeberin / der Auftraggeber über ein anerkanntes Präqualifizierungsverzeichnis (z.B. den Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. bzw. oder das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich - AVPQ) abrufen kann, müssen nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer und ggf. die Zugangsdaten für Auftraggeber an. Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen den inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Eine Nachforderung inhaltlich nicht ausreichender Nachweise (z.B. Deckungssumme der Haftpflichtversicherung entspricht nicht den geforderten Summen, Referenzen entsprechen nicht den Anforderungen) ist ausgeschlossen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00012025-0397, Metallbau Fenster, Sanierung Fassade SEK II, Landrat Lucas Gymnasium, Peter-Neuenheuser-Straße 7-11, 51379 Leverkusen

Bei der folgenden Ausschreibung handelt es sich um energetische Sanierungsmaßnahmen der Fassadenbereich im laufenden Betrieb am Landrat-Lucas-Gymnasium in Leverkusen-Opladen. Durch die räumliche Nähe zur Schule muss mit der verstärkten Anwesenheit von Kindern, auch nach Schulschluss, gerechnet werden. Der Baustellenablauf ist mit einem vertretbaren Aufwand so zu betreiben, dass eine geringstmögliche Belastung für den Schulbetrieb auftritt. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die notwendige Verkehrssicherungspflicht wie Sicherung aller Arbeitsbereiche eigenverantwortlich zu jedem Zeitpunkt ausreichend erfüllt wird. Die Arbeiten sind somit unter entsprechender Berücksichtigung, insbesondere der lärmintensiven Arbeiten, durchzuführen. Der Zugang zur Baustelle ist jederzeit geschlossen zu halten. Baustellenfahrzeuge und Zulieferverkehr dürfen das Schulgelände nur nach vorheriger Anmeldung sowie in Schrittgeschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht befahren. Vor Angebotsabgabe wird eine Ortsbesichtigung zwingend empfohlen. Terminabsprachen hierfür sind mit der Objektüberwachung möglich. Eine Lagefläche ist nur im begrenzten Maße vorhanden. Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Diese Maßnahme wird mit finanzieller Unterstützung durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen umgesetzt.

CPV 45000000, 45262670Frist 18. Mai 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 18. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link